Die politischen Gremien der Aufgabenträger haben in ihren Sitzungen Resolutionen verabschiedet, in der die Trassenvergaben der DB Netz AG auf den stark befahrenen Schienenstrecken in NRW und im benachbarten Norden von Rheinland-Pfalz zum Nachteil des SPNV „scharf“ kritisiert werden. Die bisherige Regelung entfällt nach dem Auslaufen der Rahmenverträge mit der DB Netz AG.
Bei den Trassenanmeldungen des SPNV-Regelverkehrs (d.h. Anmeldung der sog. Fahrlagen, in der die einzelnen Züge verkehren sollen) ist es in den letzten Jahren wiederholt zu konkurrierenden Trassenanmeldungen mit dem Fernverkehr gekommen. In der Vergangenheit wurden die Trassen (d.h. Fahrlagen) des SPNV weitestgehend durch Rahmenverträge geschützt. Dieser Rahmenvertragsschutz entfällt zukünftig, ohne dass bislang eine Nachfolgeregelung getroffen wurde.