13.10.2020

Resolution zu Trassenkonflikten

Achtung: Nachricht stammt aus dem Archiv

Die Trassen im Schienenverkehr dürfen nicht zu Lasten des SPNV vergeben werden. (© AVV GmbH / Smilla Dankert)

Die Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in NRW und im Norden von Rheinland-Pfalz appellieren an die DB Netz AG, den SPNV und dessen Fahrgäste nicht zu benachteiligen.

Die politischen Gremien der Aufgabenträger haben in ihren Sitzungen Resolutionen verabschiedet, in der die Trassenvergaben der DB Netz AG auf den stark befahrenen Schienenstrecken in NRW und im benachbarten Norden von Rheinland-Pfalz zum Nachteil des SPNV „scharf“ kritisiert werden. Die bisherige Regelung entfällt nach dem Auslaufen der Rahmenverträge mit der DB Netz AG.

Bei den Trassenanmeldungen des SPNV-Regelverkehrs (d.h. Anmeldung der sog. Fahrlagen, in der die einzelnen Züge verkehren sollen) ist es in den letzten Jahren wiederholt zu konkurrierenden Trassenanmeldungen mit dem Fernverkehr gekommen. In der Vergangenheit wurden die Trassen (d.h. Fahrlagen) des SPNV weitestgehend durch Rahmenverträge geschützt. Dieser Rahmenvertragsschutz entfällt zukünftig, ohne dass bislang eine Nachfolgeregelung getroffen wurde.

Aus diesem Grund fordern die nordrhein-westfälischen Aufgabenträger, der Nahverkehr Rheinland (NVR), der Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und der Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR) sowie der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV Nord), die DB Netz AG auf, den nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz bereits zulässigen Vorrang des SPNV in ihre Schienennetznutzungsbedingungen aufzunehmen. Darüber hinaus bitten die Aufgabenträger den Bund und das Land NRW und die DB Netz AG dringend darum, den nötigen Infrastrukturausbau gemeinsam mit ihm und den anderen Aufgabenträgern in NRW weiterhin voranzutreiben und dem Stellenwert des SPNV durch eine gesetzliche Absicherung der speziellen betrieblichen Erfordernisse eines Integralen Taktsystems Rechnung zu tragen.