Wie verschiedene internationale Studien belegen, ist der öffentliche Nahverkehr kein Infektionstreiber. Um die Infektionsgefahr weiterhin so gering wie möglich zu halten, gilt seit dem 24.11.21 die 3G-Regel: Das bedeutet: Wer Busse, Bahnen oder Nahverkehrszüge nutzen will, muss geimpft, getestet oder genesen sein. Die 3G-Regeln müssen nach dem Infektionsschutzgesetz in Bus und Bahn zwingend eingehalten werden, um die Pandemie einzudämmen und alle Fahrgäste sowie die Mitarbeiter- und -innen der Verkehrsunternehmen bestmöglich zu schützen. Der Testnachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen. Wer nicht geimpft, genesen oder getestet ist, muss mit einem Bußgeld rechnen. Mehr dazu lesen Sie in unseren FAQ am Ende der Seite.
Weiterhin gilt im NRW-Nahverkehr die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder einer medizinischen Maske in Fahrzeugen und Gebäuden. An Haltestellen und Bahnsteigen müssen Sie nur dann eine Maske tragen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Wer keine zulässige Maske trägt, muss ohne vorherige Ermahnung ein Bußgeld von bis zu 150 Euro zahlen. Personen, die aus medizinischen Gründen keine zulässige Maske tragen können, müssen im NRW-Nahverkehr auf Verlangen ein ärztliches Zeugnis vorlegen.
Außerdem werden alle Fahrgäste darum gebeten, die Hygieneregeln zu beachten und so gut es geht den Mindestabstand einzuhalten. Es wird zudem empfohlen, die Corona-Warn-App der Bundesregierung zu nutzen. Weitere Informationen zum Verhalten im Nahverkehr haben wir hier für Sie zusammengestellt.