24.11.2021

Covid-19: Infos für Ihre Fahrt im AVV

Achtung: Nachricht stammt aus dem Archiv

Aufgrund des Coronavirus bitten wir Sie, die Handlungsempfehlungen und Hygienevorschriften der Behörden zu beachten. (© NVR GmbH / Smilla Dankert)

Busse und Bahnen im AVV sind für Sie unterwegs. Um die Corona-Pandemie einzudämmen, gilt im ÖPNV die 3G-Regel. Zudem besteht in Bussen und Bahnen sowie in Gebäuden die Pflicht, eine medizinische Schutzmaske zu tragen.

Wie verschiedene internationale Studien belegen, ist der öffentliche Nahverkehr kein Infektionstreiber. Um die Infektionsgefahr weiterhin so gering wie möglich zu halten, gilt seit dem 24.11.21 die 3G-Regel: Das bedeutet: Wer Busse, Bahnen oder Nahverkehrszüge nutzen will, muss geimpft, getestet oder genesen sein. Die 3G-Regeln müssen nach dem Infektionsschutzgesetz in Bus und Bahn zwingend eingehalten werden, um die Pandemie einzudämmen und alle Fahrgäste sowie die Mitarbeiter- und -innen der Verkehrsunternehmen bestmöglich zu schützen. Der Testnachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen. Wer nicht geimpft, genesen oder getestet ist, muss mit einem Bußgeld rechnen. Mehr dazu lesen Sie in unseren FAQ am Ende der Seite.

Weiterhin gilt im NRW-Nahverkehr die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder einer medizinischen Maske in Fahrzeugen und Gebäuden. An Haltestellen und Bahnsteigen müssen Sie nur dann eine Maske tragen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Wer keine zulässige Maske trägt, muss ohne vorherige Ermahnung ein Bußgeld von bis zu 150 Euro zahlen. Personen, die aus medizinischen Gründen keine zulässige Maske tragen können, müssen im NRW-​Nahverkehr auf Verlangen ein ärztliches Zeugnis vorlegen.

Außerdem werden alle Fahrgäste darum gebeten, die Hygieneregeln zu beachten und so gut es geht den Mindestabstand einzuhalten. Es wird zudem empfohlen, die Corona-​Warn-App der Bundesregierung zu nutzen. Weitere Informationen zum Verhalten im Nahverkehr haben wir hier für Sie zusammengestellt.

 

Grenzüberschreitend unterwegs

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belgien und in die Niederlande wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Das genaue Prozedere ist in den verschiedenen Ein- und Ausreisverordnungen des Landes NRW sowie der Nachbarländer geregelt.

In Belgien sind derzeit für deutsche Kunden ohne Mobib-Karte keine TEC-Tickets erhältlich. Kunden ohen Mobib-Karte, die dennoch auf die Busse der TEC angewiesen sind, werden von der belgischen TEC dennoch mitgenommen.

Praktisch: Hier finden Sie das Tool der Euregio Maas-Rhein, mit dem Sie mit ein paar Klicks herausfinden können, ob Ihre Reise ins Nachbarland Konsequenzen hat und ob Sie Maßnahmen bei Ihrer Rückkehr treffen müssen.

Das können Sie tun

Die Busse und Bahnen der Verkehrsunternehmen sind im öffentlichen Raum unterwegs und für jeden zugänglich. Daher sind die Verkehrsunternehmen leider nicht in der Lage, Menschen vor einem Virus zu schützen. Zu Ihrer Sicherheit und aus Rücksichtnahme auf andere Fahrgäste, bitten wir Sie, die empfohlenen Hygieneregeln zu beachten, wie z.B.:

  • Hände vor und nach einer Fahrt mit Bus & Bahn mit Seife zu waschen
  • Beim Husten und Niesen den Mund und die Nase mit gebeugtem Ellbogen oder Taschentuch bedecken
  • Nicht ins Gesicht fassen und auf Händeschütteln verzichten
  • Versuchen Sie, Abstand zu Ihrem Gegenüber zu halten

Wir bitten zudem um ein rücksichtsvolles Miteinander und um Flexibilität:

  • In Bus und Bahn sollte man nach Möglichkeit ausreichenden Abstand halten.
  • An den Haltestellen zunächst die Fahrgäste aussteigen lassen und dann nacheinander einsteigen.
  • Wer weiß, dass sein Bus oder seine Bahn in der Regel gut besetzt ist, sollte nach Möglichkeit früher oder später fahren, um auch auf stark genutzten Fahrten möglichst viel Platz zu bieten.
  • Wer kann, sollte zudem Fahrten auf die Zeit nach neun Uhr verlegen, um die Stoßzeiten insbesondere für Schlüsselpersonen wie medizinisches Personal, Polizei oder Mitarbeiter des Lebensmitteleinzelhandels zu reservieren.

Aktuelle Informationen mit Hinweisen zur Vorbeugung finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW unter www.mags.nrw/coronavirus.

Das tun die Verkehrsunternehmen

Die Verkehrsunternehmen im AVV haben verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen:

  • Sie können in den Bussen im AVV Tickets kaufen. Die vordere Tür wird wieder zum Einsteigen geöffnet. Mehrere Maßnahmen sorgen dafür, dass Fahrgäste und Fahrer trotz Corona sicher unterwegs sind. Dazu sind die Fahrzeuge mit einer Trennscheibe beim Fahrpersonal ausgestattet worden.
  • Ticket vor Fahrtantritt kaufen: Bitte kaufen Sie Ihr Ticket am Besten vor Fahrtantritt in einer Vorverkaufsstelle, an einem Ticketautomaten der DB (stehen an jedem Haltepunkt) oder über die App DB Navigator, HandyTicket Deutschland oder movA.
  • Automatisches Öffnen der Türen: Sofern technisch möglich, öffnen die Fahrer an jeder Haltestelle die Türen. Dadurch ist eine Berührung des Türöffners nicht mehr notwendig und der Innenraum der Fahrzeuge wird an den Endhaltestellen gelüftet.
  • Fahrzeugreinigung: Busse und Bahnen werden täglich gründlich gereinigt, die Reinigungsintervalle wurden ausgeweitet, teilweise kommen zusätzlich antivirale und antibakterielle Desinfektionen zum Einsatz.

 

Hygiene im Nahverkehr

Fragen und Antworten zur 3G-Pflicht

Durch die 3G-Pflicht dürfen seit dem 24.11.21. im NRW-Nahverkehr nur noch Personen mitfahren, die geimpft, genesen oder getestet sind. Die 3G-Pflicht gilt sowohl für Fahrgäste als auch für das Personal der Verkehrsunternehmen in den Fahrzeugen. So soll der Anstieg von Corona-Neuinfektionen eingedämmt werden.

Als getestet gelten Fahrgäste, die einen amtlichen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen amtlichen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorzeigen können. Selbsttests werden nicht anerkannt.

Die 3G-Pflicht gilt in allen Bussen, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie in Fern- und Nahverkehrszügen (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress). An Bahnsteigen, Haltestellen und in Gebäuden ist kein 3G-Nachweis erforderlich.

Die Zugbegleiter*innen und das Sicherheitspersonal der Verkehrsunternehmen führen teilweise gemeinsam mit den Ordnungsämtern stichprobenartige Kontrollen der 3G-Nachweise in ÖPNV-Fahrzeugen durch. Bei einer Kontrolle müssen Fahrgäste auf Verlangen einen 3G-Nachweis vorlegen. Wer keinen 3G-Nachweis vorlegen kann, muss ein Bußgeld zahlen. Außerdem müssen Fahrgäste ohne gültigen Nachweis das Fahrzeug verlassen.

Wer keinen 3G-Nachweis vorlegen kann, muss ein Bußgeld zahlen. Außerdem müssen Fahrgäste ohne gültigen Nachweis das Fahrzeug verlassen.

Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sind von der 3G-​Regel ausgenommen und müssen keinen Nachweis erbringen. Schüler*innen aller Schulformen bis 16 Jahre sind nur während der Schulzeiten von der 3G-​Regel ausgenommen, da dann davon ausgegangen werden kann, dass in der Schule eine regelmäßige Testung erfolgt. In der Ferienzeit (vom 27.12.2021 bis einschließlich 9.1.2022) gilt für sie die 3G-​Regel. Für Studierende an Universitäten, Fachhochschulen und weiteren Hochschulen gilt grundsätzlich die 3G-​Regel.

Azubis ab 16 Jahren gelten an Unterrichtstagen als Schüler und damit als getestet, und an Anwesenheitstagen im Betrieb als Arbeitnehmer und damit als 3G-relevant.

Die 3G-Nachweispflicht gilt vom 24.11.21 bis vorerst 19.3.22.