Bundestag und Bundesrat haben in der vergangenen Woche (19.11.2021) beschlossen, dass im ÖPNV künftig die 3G-Regelung gelten wird. Das bedeutet: Wer Busse, Bahnen oder Nahverkehrszüge nutzen will, muss geimpft, getestet oder genesen sein. Weitere Details zur neuen Regelung, welche Vorgaben konkret gelten und wie Verstöße sanktioniert werden, wird eine neue Allgemeinverfügung des Landes Nordrhein-Westfalen klären.
Um die Infektionsgefahr weiterhin so gering wie möglich zu halten, ist es verpflichtend, in Bussen und Bahnen sowie in Gebäuden der ÖPNV-Infrastruktur eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) oder eine Maske des Standards FFP2, KN95 oder N95 zu tragen.
Bei einem Verstoß wird ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro erhoben. Außerdem werden alle Fahrgäste darum gebeten, die Hygieneregeln zu beachten und so gut es geht den Mindestabstand einzuhalten. Es wird zudem empfohlen, die Corona-Warn-App der Bundesregierung zu nutzen. Weitere Informationen zum Verhalten im Nahverkehr haben wir hier für Sie zusammengestellt.