Busse und Bahnen im AVV sind für Sie unterwegs. Wie verschiedene internationale Studien belegen, ist der öffentliche Nahverkehr kein Infektionstreiber.
Bundestag und Bundesrat haben in der vergangenen Woche (19.11.2021) beschlossen, dass im ÖPNV künftig die 3G-Regelung gelten wird. Das bedeutet: Wer Busse, Bahnen oder Nahverkehrszüge nutzen will, muss geimpft, getestet oder genesen sein. Weitere Details zur neuen Regelung, welche Vorgaben konkret gelten und wie Verstöße sanktioniert werden, wird eine neue Allgemeinverfügung des Landes Nordrhein-Westfalen klären.
Um die Infektionsgefahr weiterhin so gering wie möglich zu halten, ist es verpflichtend, in Bussen und Bahnen sowie in Gebäuden der ÖPNV-Infrastruktur eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) oder eine Maske des Standards FFP2, KN95 oder N95 zu tragen.
Bei einem Verstoß wird ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro erhoben. Außerdem werden alle Fahrgäste darum gebeten, die Hygieneregeln zu beachten und so gut es geht den Mindestabstand einzuhalten. Es wird zudem empfohlen, die Corona-Warn-App der Bundesregierung zu nutzen. Weitere Informationen zum Verhalten im Nahverkehr haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Die Ausbreitung von COVID-19 führt zu Einschränkungen bei Fahrten über die Grenze. Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belgien und in die Niederlande wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Das genaue Prozedere ist in den verschiedenen Ein- und Ausreisverordnungen des Landes NRW sowie der Nachbarländer geregelt.
In Belgien sind derzeit für deutsche Kunden ohne Mobib-Karte keine TEC-Tickets erhältlich. Kunden ohen Mobib-Karte, die dennoch auf die Busse der TEC angewiesen sind, werden von der belgischen TEC dennoch mitgenommen.
Praktisch: Hier finden Sie das Tool der Euregio Maas-Rhein, mit dem Sie mit ein paar Klicks herausfinden können, ob Ihre Reise ins Nachbarland Konsequenzen hat und ob Sie Maßnahmen bei Ihrer Rückkehr treffen müssen.
Die Busse und Bahnen der Verkehrsunternehmen sind im öffentlichen Raum unterwegs und für jeden zugänglich. Daher sind die Verkehrsunternehmen leider nicht in der Lage, Menschen vor einem Virus zu schützen. Zu Ihrer Sicherheit und aus Rücksichtnahme auf andere Fahrgäste, bitten wir Sie, die empfohlenen Hygieneregeln zu beachten, wie z.B.:
Wir bitten zudem um ein rücksichtsvolles Miteinander und um Flexibilität:
Aktuelle Informationen mit Hinweisen zur Vorbeugung finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW unter www.mags.nrw/coronavirus.
Die Verkehrsunternehmen im AVV haben verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen: