Die Verwendung von textilen oder selbstgenähten Masken, einem Halstuch oder einem Schal ist nicht mehr gestattet. Medizinische Masken sind sogenannte OP-Masken und Masken des Typs FFP2 und KN95. Solche medizinischen Masken schützen sowohl den Träger der Maske als auch die anderen Fahrgäste. Die Maskenpflicht gilt in Bussen und Bahnen sowie an Bahnsteigen, Haltestellen und in Bahnhöfen. Wer keine medizinische Maske trägt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro.
Weiterhin gilt, dass Kinder bis zum Schuleintritt von der Maskenpflicht ausgenommen sind. Wenn Kindern unter 14 Jahren eine medizinische Maske nicht richtig passt, genügt eine Alltagsmaske auch an den Orten, an denen an sich eine medizinische Maske vorgeschrieben ist.
Weitere wichtige Bausteine zur Eindämmung des Coronavirus sind bei Fahrten mit Bus und Bahn:
- Das Abstandhalten zu anderen Fahrgästen, indem z.B. alle Türen zum Ein- und Aussteigen genutzt werden und sich die Fahrgäste gleichmäßig im Fahrzeug verteilen.
- Das Verschieben von Einkaufs- und Besorgungsfahrten auf Zeiten, in denen Berufspendler nicht unterwegs sind.
- Beachten der Hygienehinweise der Bundesregierung und des Robert-Koch-Instituts wie gute Handhygiene und das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette.
- Der Verzicht während der Fahrt zu essen und zu trinken.
Weitere Informationen sowie FAQ zum Coronavirus finden Sie im Landesportal NRW der Landesregierung.