Der durch die Corona-Pandemie bedingte Lockdown betrifft vielfältige Lebens- und Wirtschaftsbereiche und somit auch den ÖPNV. Um das Infektionsrisiko weiter zu reduzieren, muss laut der Coronaschutzverordnung des Landes NRW ab Montag, dem 25. Januar, im ÖPNV eine medizinische Maske getragen werden.
Die Verwendung von textilen oder selbstgenähten Masken, einem Halstuch oder einem Schal ist nicht mehr gestattet. Medizinische Masken sind sogenannte OP-Masken und Masken des Typs FFP2 und KN95. Solche medizinischen Masken schützen sowohl den Träger der Maske als auch die anderen Fahrgäste. Die Maskenpflicht gilt in Bussen und Bahnen sowie an Bahnsteigen, Haltestellen und in Bahnhöfen. Wer keine medizinische Maske trägt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro.
Weiterhin gilt, dass Kinder bis zum Schuleintritt von der Maskenpflicht ausgenommen sind. Wenn Kindern unter 14 Jahren eine medizinische Maske nicht richtig passt, genügt eine Alltagsmaske auch an den Orten, an denen an sich eine medizinische Maske vorgeschrieben ist.
Weitere wichtige Bausteine zur Eindämmung des Coronavirus sind bei Fahrten mit Bus und Bahn:
Weitere Informationen sowie FAQ zum Coronavirus finden Sie im Landesportal NRW der Landesregierung.