MEHR FINANZMITTEL FÜR DEN ÖPNV ERFORDERLICH

KLARE RESOLUTION DER AVV-VERBANDS­VERSAMMLUNG

In puncto Klimaschutz hat sich die Bundesregierung ein ambitioniertes Ziel gesetzt: Bis 2030 soll der Ausstoß an klimaschädlichem CO2 im Vergleich zu 1990 um 55 % sinken. Um dieses Ziel zu erreichen, muss wesentlich mehr Verkehr auf den ÖPNV verlagert werden. Die damit verbundenen großen Herausforderungen werden durch die Nachwirkungen der Corona-Pandemie auf den ÖPNV zusätzlich erschwert – auch im AVV.

STRATEGISCHES GUTACHTEN MIT EINDEUTIGEM ERGEBNIS

Für eine erfolgreiche Verkehrswende im AVV sind vor allem ein dichteres Leistungsangebot und als Voraussetzung dafür eine wesentlich bessere finanzielle Ausstattung des öffentlichen Verkehrs notwendig. Diese Kernaussage beinhaltet ein vom AVV in Auftrag gegebenes, umfangreiches strategisches Gutachten, das von der civity Management Consultants GmbH erstellt wurde.

Im Detail empfiehlt das Gutachten eine deutliche Verdichtung des Fahrplanangebots, insbesondere auch in Tagesrandlagen und an Wochenenden. Busse und Bahnen sollen konsequent bevorrechtigt und somit beschleunigt werden, um sie als attraktive Alternative zum eigenen Pkw zu positionieren. Zudem müssen die multimodale Vernetzung des ÖPNV mit den anderen Verkehrsmitteln und die Digitalisierung der dafür nötigen Prozesse weiter vorangetrieben werden.

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EINE ZUSÄTZLICHE SÄULE DER ÖPNV-FINANZIERUNG ERSCHLIESSEN

Die Realisierung der für die Verkehrswende erforderlichen Maßnahmen im ÖPNV kostet viel Geld – weitaus mehr, als bisher dafür zur Verfügung steht. Benötigt wird deshalb eine deutliche Ausweitung der ÖPNV-Finanzierung, ohne die kommunalen Aufgabenträger übermäßig zu belasten.

Zum einen bedarf es dazu einer signifikanten Erhöhung der seitens des Bundes und des Landes NRW für den ÖPNV bereitgestellten Mittel. Zum anderen muss ein Wandel der ÖPNV-Finanzierung von einer überwiegenden Nutzerfinanzierung zu einer stärkeren öffentlichen bzw. Nutznießerfinanzierung auf den Weg gebracht werden. Nur so lässt sich der Finanzierungsbeitrag der Fahrgäste nachhaltig begrenzen, da die Abwälzung der Kostensteigerungen im ÖPNV auf die Fahrgäste bei ihnen immer weniger Akzeptanz findet.

RESOLUTION SETZT ZEICHEN FÜR DEN KLIMASCHUTZ

Anfang 2022 hat sich die AVV-Verbandsversammlung deshalb in einer Resolution dafür ausgesprochen, auf Landesebene die rechtlichen Grundlagen für eine stärkere Nutznießerfinanzierung des ÖPNV zu schaffen. So wäre es z.B. durch entsprechende Änderungen des Kommunalabgabengesetzes des Landes NRW möglich, neben Parkgebühren auch etwa Arbeitgeberbeiträge zur Finanzierung des ÖPNV zu erheben.

Gemeinsam mit einer Ausweitung der vom Bund und dem Land NRW bereitgestellten Mittel für den ÖPNV bildet die angedachte Nutznießerfinanzierung so eine gute Grundlage, um die Verkehrswende aktiv zu gestalten und die Klimaziele zu erreichen.

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