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Die Einnahmenauf­teilung – das Herz des Verbundes

Immer, wenn ein Fahrgast im AVV ein Ticket erwirbt und bei der Fahrt Verkehrsmittel verschiedener Verkehrsunternehmen nutzt, kommt die sogenannte „Einnahmenaufteilung“ zum Zuge, um die Einnahmen zwischen den Unternehmen gerecht aufzuteilen. Ob Einzel-Ticket oder Abo, jede Ticketart ist einem von drei Einnahmenaufteilungsverfahren zugeordnet. Auf diesem komplexen Verfahren beruht das gesamte Konstrukt des Verkehrsverbundes.

Die Partner im Verbund

Ticket kaufen und einfach fahren

Fahrgäste müssen sich beim Kauf ihrer Tickets natürlich nicht um die komplexe Einnahmenaufteilung im Hintergrund Gedanken machen. Egal, mit welchem Verkehrsunternehmen man im AVV unterwegs ist – es gilt einfach: Ticket kaufen und einsteigen.

Die drei Säulen der Einnahmen­aufteilung

Es gibt zum einen Ticket-Einnahmen, die prozentual aufgeteilt werden und zwar auf Basis einer repräsentativen Verkehrserhebung. Dies ist die sogenannte erste Säule. Die zweite Säule bilden Ticketeinnahmen, die aufgrund buchhalterischer Daten aufgeteilt werden. Die dritte und letzte Säule bilden Einnahmen, bei denen schon vorab feststeht, wie sie aufgeteilt werden.

Säule 1: Aufteilung auf Basis der Daten einer Verkehrserhebung

Die Einnahmen aus einigen Tickets werden nach einem Aufteilungsschlüssel verteilt, der sich auf der Grundlage einer Verkehrserhebung ergibt. Um beispielsweise zu messen, wie das Fahrverhalten der Fahrgäste ist, werden über einen langen Zeitraum zufällig ausgewählte Fahrgäste in Bus und Bahn über ihren Reiseweg sowie geplante Ein-, Aus- und Umstiege befragt. Daraus ergibt sich dann ein repräsentativer prozentualer Anteil der Fahrgäste, die mit einem bestimmten Ticket ein Verkehrsunternehmen nutzen. Aus diesen Werten werden anschließend die Anteile für jedes Verkehrsunternehmen berechnet. Da sich das Nutzungsverhalten immer wieder ändert, wird die Erhebung alle 4 bis 5 Jahre erneut durchgeführt.

Säule 2: Aufteilung auf Basis buchhalterischer Informationen

Bei bestimmten Tickets – wie zum Beispiel dem School&Fun-Ticket – werden buchhalterische Daten hinterlegt. Daher sind dem AVV Wohnort und Schule des Ticketinhabers bekannt und damit Schulweg, die genutzten Verkehrsmittel- und unternehmen. Wird ein School&Fun-Ticket im Abo zum Beispiel bei der ASEAG abgeschlossen, und nur für den Schulweg auf den Linien der west genutzt, stehen dieser natürlich auch die Ticket-Einnahmen zu. Diese Einnahmenaufteilung erfolgt also dann auf Basis der in der Buchhaltung hinterlegten Informationen. Aber was ist nach der Schule? Ein School&Fun-Ticket darf schließlich auch in der Freizeit genutzt werden. In diesem Fall sind erneut die Daten der Verkehrserhebung relevant und die Aufteilung basiert allein auf dem Verkehrsverhalten und der Verkehrsnachfrage.

Säule 3: Aufteilung nach Anteilssätzen

In manchen Fällen verbleiben die Einnahmen aber auch bei dem Verkehrsunternehmen, das das Ticket ursprünglich verkauft hat. Es gibt Tickets, bei denen die Einnahmen bereits im Vorfeld fest zugeteilt sind. Das kann verschiedene Gründe haben. Ein Flugs-Ticket etwa kann nur dort benutzt werden, wo es gekauft wurde, ab dem Einstieg können bis zu vier Haltestellen genutzt werden. Somit behält das verkaufende Verkehrsunternehmen auch seine Einnahmen. Eine Aufteilung ist also nicht nötig. Ein zweiter Grund für eine fixe Aufteilung basiert erneut auf den Daten der Verkehrserhebung. Ergibt sich nämlich, dass bestimmte Tickets so selten genutzt werden, dass Fahrgäste während der Erhebung kaum oder gar nicht anzutreffen sind, liegen keine validen Daten über die Nutzung vor. Die Unternehmen behalten dann ganz einfach die Einnahmen für diese verkauften Tickets ein.

Christoph Pala vom AVV

„Wir sind froh, dass sich im AVV alle Vertrags­parteien im Rahmen der Einnahmen­aufteilung auf Transparenz und Fairness verlassen können. Jedes Verkehrs­unternehmen soll schließlich am Ende auch das erhalten, was ihm zusteht.“

Christoph Pala, Tarif und Einnahmenaufteilung

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