Haltestellenkataster erleichtert barrierefreien Ausbau
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) gibt den ÖPNV-Aufgabenträgern als Zielsetzung vor, bis zum 1.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV zu erreichen. Eine Abweichung von dieser Frist ist nur möglich, wenn im Nahverkehrsplan (NVP) Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Die Nahverkehrspläne zeigen auf, wie die ÖSPV-Aufgabenträger im AVV die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit erfüllen wollen.
Von besonderer Bedeutung bei der Herstellung der Barrierefreiheit im ÖSPV ist die Infrastruktur an den Haltestellen. Die Zuständigkeit für jeden einzelnen Haltestellenbereich und seine barrierefreie Gestaltung liegt beim jeweiligen Baulastträger. Dies sind die Kommunen, die Kreise und/oder der Landesstraßenbaubetrieb Straßen.NRW. In Einzelfällen wird auch Haltestellen-Infrastruktur im Privatbesitz, wie z. B. auf dem Gelände des Forschungszentrums in Jülich, vom ÖPNV bedient.
„Auch für mobilitätseingeschränkte Menschen soll die Nutzung von Bus und Bahn so leicht wie möglich sein. Deshalb engagiert sich der AVV für den kontinuierlichen Ausbau der Barrierefreiheit.“
Dr. Stefan von der Ruhren, Leiter Digitale Entwicklung und Leistungsangebot
Barrierefreiheit als wichtiges Handlungsfeld des AVV
AVV koordiniert den Prozess
Der AVV unterstützt und koordiniert den Prozess, der die Vorgehensweise zur Herstellung der Barrierefreiheit im AVV gemäß den gesetzlichen Vorgaben und der Nahverkehrspläne abstimmt. Seit September 2015 hat der AVV daher insgesamt neun Regionalkonferenzen zur Barrierefreiheit durchgeführt. Beteiligt daran waren alle Aufgabenträger des öffentlichen Nahverkehrs im AVV einschließlich des go.Rheinland, alle Kommunen der StädteRegionAachen, das Amt für Inklusion und Sozialplanung sowie die Verkehrsunternehmen im AVV. Alle Beteiligten sind sich darin einig, einer abgestimmten Vorgehensweise zu folgen. Diese bildet die Basis für die Fortschreibung der Nahverkehrspläne und ermöglicht den zuständigen Baulastträgern eine eigene Prioritätensetzung und -reihung bei der baulichen Umsetzung der Barrierefreiheit. Ein gemeinsam erstellter Maßnahmenkatalog dient zudem als Grundlage, um Infrastrukturmittel zum Haltestellenausbau zu beantragen.
Bestandsaufnahme der Haltestellen als erster Schritt erfolgt
Der erste Arbeitsschritt und -schwerpunkt in diesem Prozess bestand in der Aufstellung von Haltestellenkatastern. Diese beinhalten erstmalig eine umfassende Bestandsaufnahme der ÖPNV-relevanten Haltestelleninfrastruktur. Die Haltestellenkataster der ÖPNV-Aufgabenträger im AVV wurden dabei technisch zentral im go.Rheinland-weiten System (ISA*-go.Rheinland) realisiert. Mittlerweile liegen für den Bereich der Stadt Aachen und der StädteRegionAachen sowie dem Kreis Düren die Datenbestände vollständig vor – inklusive einer umfangreichen Fotodokumentation in ISA*-go.Rheinland. Es ist vorgesehen, dass Haltestellenkataster regelmäßig zu aktualisieren und fortzuschreiben.
* ISA = Infrastrukturatlas
Prioritätenliste für den barrierefreien Haltestellenausbau erstellt
Im weiteren Prozess erfolgte unter Federführung des AVV zunächst die Abstimmung AVV-weit einheitlich definierter Kriterien für die Bestandsbewertung. Einbezogen waren dabei die ÖPNV-Aufgabenträger, der Straßenbaulastträger, die Verkehrsunternehmen sowie die Inklusionsbeauftragten bzw. Inklusionsbeiräte. Als Nächstes wurden ein methodisches Konzept für die Festlegung von Ausbauprioritäten entwickelt und entsprechende Prioritätenlisten zum Haltestellenausbau in den Kommunen erarbeitet. Auf Basis dieser Listen beantragen die Baulastträger im AVV Infrastrukturfördermittel, um die Barrierefreiheit herzustellen. Die entsprechenden baulichen Maßnahmen werden dann sukzessive umgesetzt.
Informationen zur Barrierefreiheit in den AVV-Auskunftssystemen
Relevant ist das Thema Barrierefreiheit natürlich auch für die Bereiche Fahrzeuge, Betrieb und Unterhaltung sowie Information und Kommunikation. So wird der AVV ein barrierefreies Routing für mobilitätseingeschränkte Personen in sein elektronisches Fahrplanauskunftssystem integrieren, das dann auch über die neue, erweiterte App avvconnect mobil abrufbar ist. Dafür müssen zunächst die Datengrundlagen bezüglich der Fahrzeuge und Infrastruktur geschaffen bzw. harmonisiert werden. Erforderlich ist dazu ein NRW-weiter Datenaustausch im Rahmen von der deutschlandweiten Fahrplanauskunft (DELFI). Zudem soll das barrierefreie Routing auch die unterschiedlichsten Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter Personen berücksichtigen und Echtzeitdaten zur Barrierefreiheit von Infrastruktur und Fahrzeugen beinhalten, z. B. zum Betriebsstatus von Aufzügen oder Fahrzeugeinrichtungen.