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Mobil-Ticket

Überblick

Günstig mit Bus und Bahn mobil

Mit dem Mobil-Ticket des AVV erhalten Personen, die Leistungen der sozialen Mindestsicherung beziehen, eine vergünstigte Monatskarte für Bus und Bahn.

Schon gewusst?

Das Mobil-Ticket erhalten Sie für die StädteRegion Aachen auch als Mobill-ABO StädteRegion mit allen Vorteilen eines Abos.

Deutschlandweit mobil!

Im AVV gibt es jetzt das Deutschlandticket Sozial, ein vergünstigtes Deutschlandticket für Personen, die Leistungen der sozialen Mindestsicherung beziehen. Das Deutschlandticket Sozial kostet aktuell 39 Euro pro Monat im Abonnement und gilt deutschlandweit im Nahverkehr. Infos finden Sie hier.

Gültigkeit

Geltungsdauer

Das Mobil-Ticket berechtigt rund um die Uhr zu Fahrten mit allen AVV-Verkehrsmitteln innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs.

Das Mobil-Ticket für die StädteRegion Aachen bzw. den Kreis Heinsberg wird als Monats-Ticket angeboten und gilt einen Kalendermonat ab dem Monatsersten bis einschließlich des ersten Werktages (Mo.-Fr.) im Folgemonat (Betriebsschluss).

Das Mobil-Ticket Kreis Düren ist als 3-Monats-Ticket bzw. als Monats-Ticket (Handyticket) erhältlich.

Geltungsbereich

Das Mobil-Ticket ist, je nach entsprechendem Geltungsbereich, für das Gebiet der StädteRegion Aachen, für das Kreisgebiet Düren oder für das Kreisgebiet Heinsberg gültig.

TIPP: Weiter fahren mit einem Anschluss-Ticket

Wollen Sie über den Geltungsbereich Ihres Mobil-Tickets hinaus fahren, benötigen Sie hierfür ein Anschluss-Ticket.

Leistung

Günstig mobil mit Bus und Bahn
  • Viel Mobilität zu einem günstigen Preis
  • Das Mobil-Ticket ist eine persönliche Monatskarte und beinhaltet keine Mitnahmeregelung
  • Das Mobil-Ticket gilt nur in Verbindung mit einer Kundenkarte und einem entsprechenden Ausweisdokument (mehr dazu unter »Preis«)
Mit dem Fahrrad unterwegs?

Wer sein Fahrrad mitnehmen möchte, benötigt zusätzlich ein Fahrrad-Ticket.

Preise

Preise
StädteRegion Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg
monatlich 39,20 monatlich 28,80 monatlich 28,80

Preise in €; Stand: 01.01.2024

Zur Nutzung eines Mobil-Tickets sind ausschließlich Personen berechtigt, die Leistungen der sozialen Mindestsicherung erhalten und Anspruch auf eine der folgenden Sozialleistungen haben:

  • Bürgergeld (bisheriges Arbeitslosen- bzw. Sozialgeld nach dem SGB II)
  • Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen („Sozialhilfe“) nach dem SGB XII
  • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) – gilt auch für Haushaltsmitglieder eines wohngeldberechtigten Haushaltes

Die Prüfung der Anspruchsberechtigung erfolgt grundsätzlich durch den jeweils zuständigen Träger der Sozialleistung. Die Berechtigung zur Nutzung eines Mobil-Tickets beginnt mit dem Monat, in dem die Sozialleistung erstmals gewährt wird. Mit dem Wegfall der Sozialleistung entfällt zeitgleich der Anspruch auf ein Mobil-Ticket.

Was Sie noch wissen sollten

Die Mobil-Tickets in der StädteRegion Aachen bzw. im Kreis Heinsberg sind bei den Verkehrsunternehmen (ausgenommen DB) oder als Handyticket erhältlich. Hierbei ist eine zeitlich befristete Kundenkarte vorzulegen/mitzuführen, welche die anspruchsberechtigten Personen beim jeweils zuständigen Träger der Sozialleistung erhalten. Die Nummer der Kundenkarte muss unauslöschlich (d.h. mit Kugelschreiber oder Tinte) auf das Mobil-Ticket übertragen werden.

Mobil-Tickets für die StädteRegion Aachen bzw. den Kreis Heinsberg gelten nur in Verbindung mit dem Ausweisdokument, dessen Nummer auf der zugehörigen Kundenkarte eingetragen ist.

Das Mobil-Ticket Kreis Düren ist als Monatskarte für drei Monate erhältlich. Bei Anspruchsberechtigten gem. SGB und AsylbLG erfolgt die monatliche Zahlung durch Abtretung von der Sozialleistung und unmittelbare Überweisung des monatlichen Fahrpreises durch den zuständigen Sozialleistungsträger.

Die Ticketausgabe erfolgt ebenfalls monatlich durch den Sozialleistungsträger. Sofern eine unmittelbare Zahlung durch den Sozialleistungsträger nicht möglich ist, ist das Mobil-Ticket Kreis Düren gegen Nachweis des Sozialleistungsbezuges monatlich gegen Barzahlung beim iPunkt Düren, Markt 6, 52349 Düren, erhältlich.

Das Mobil-Ticket Düren ist monatlich auch als Handticket erhältlich - der Berechtigungsbescheid ist mitzuführen.

Das Mobil-Ticket Kreis Düren gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis mit Lichtbild.

Mehr Informationen

Verfügbarkeit

Hier erhalten Sie das Ticket:

  • als Handyticket (in der naveo-App - Kundenkarte bzw. Berechtigungsbescheid erforderlich)
  • im Kundencenter ausgenommen DB
  • am Automaten (nur ASEAG)

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