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Kragentarif VRR

Überblick

Der Kragentarif AVV–VRR

Für verbundraumüberschreitende Fahrten zwischen dem AVV und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) gilt grundsätzlich der NRW-Tarif.

  • Für Verbindungen im Nahbereich über die Verbundraumgrenze AVV–VRR hinweg ist ein so genannter Tarifkragen eingerichtet worden. Hier wird der AVV-Verbundtarif bis in den VRR-Nachbarraum angewendet, um Ihnen Fahrten mit nur einem Ticket zu ermöglichen.
  • Für Fahrten zwischen den AVV-Tarifgebieten Erkelenz, Wassenberg bzw. Wegberg und den VRR-Tarifgebieten Mönchengladbach, Brüggen, Nettetal, Niederkrüchten bzw. Schwalmtal gilt ein ausgewähltes Ticketsortiment des AVV. Dieses gilt auch für Verbindungen zwischen Linnich bzw. Hückelhoven und Mönchengladbach.

Weitere Informationen zum Kragentarif finden Sie im Flyer Kragentarif AVV - VRR (245,9 KiB) und in den Tarifbestimmungen & Abobedingungen AVV (2,7 MiB) .

Verfügbarkeit

Hier erhalten Sie das Ticket:

  • im Kundencenter

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