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So funktioniert unser Tarif

Der AVV-Verbundtarif orientiert sich an den Stadt- und Gemeindegrenzen im Verbundgebiet. Es gilt: Eine Stadt oder Gemeinde – ein Preis.

Insgesamt gibt es vier Preisstufen, die sich abhängig von der Entfernung von Ihrem Startgebiet – der Stadt oder Gemeinde, in der Sie Ihre Fahrt beginnen – berechnen. Legen Sie kurze Strecken zurück, fahren Sie mit dem Kurzstrecken-Tarif besonders günstig.

Sie möchten Ihre Preisstufe berechnen? Klicken Sie hier.

Die Preisstufen

Preisstufe 1 gilt für eine beliebig weite Fahrt innerhalb einer Stadt oder Gemeinde. Für Monatskarten (auch im ABO) wird je nach Stadt- oder Gemeindegröße nach Preisstufe 1 A, B oder C unterschieden.

Beispiel: Fahrten innerhalb der Stadt oder Gemeinde A.

Preisstufe 1A

Aldenhoven | Alsdorf | Baesweiler | Gangelt | Heimbach | Herzogenrath | Hürtgenwald | Inden | Kreuzau | Langerwehe | Linnich | Merzenich | Nideggen | Niederzier | Nörvenich | Roetgen | Selfkant | Titz | Übach-Palenberg | Vettweiß | Waldfeucht | Wassenberg | Wegberg | Würselen

Preisstufe 1B

Düren | Erkelenz | Eschweiler | Geilenkirchen | Heinsberg | Hückelhoven | Jülich | Monschau | Simmerath | Stolberg

innerhalb des Gesamtbereichs:
Alsdorf + Herzogenrath + Würselen + Kerkrade (Linie 34)

Preisstufe 1C

Aachen inklusive der Linien 25, 33 und 350 nach Vaals und 24 nach Kelmis

Preisstufe 2 gilt für Fahrten zwischen Ihrem Startgebiet und einer benachbarten Stadt oder Gemeinde.

Beispiel: Eine Fahrt zwischen Stadt bzw. Gemeinde A und Stadt bzw. Gemeinde B.

Preisstufe 3 gilt für Fahrten zwischen Ihrem Startgebiet und einem entfernteren Zielgebiet.

Beispiel: Eine Fahrt zwischen Stadt bzw. Gemeinde A und Stadt bzw. Gemeinde C.

Preisstufe 4 gilt für das gesamte Gebiet des AVV (StädteRegion Aachen, Kreis Düren, Kreis Heinsberg).

Die Kurzstrecke

Legen Sie kurze Strecken zurück, fahren Sie mit Einzel- oder 4Fahrten-Tickets zum Kurzstreckentarif besonders günstig.

In der StädteRegion Aachen gilt das Flugs-Ticket. Mit diesem Kurzstrecken-Ticket können Sie in der Regel nach Einstieg vier Haltestellen weit (maximal 2 Kilometer) fahren. Ein Umstieg ist nicht möglich.

Diese Kurzstreckenregelung gilt für fast alle Busfahrten in der StädteRegion Aachen. Die Gültigkeit der Regel kann für weit auseinanderliegende Haltestellen und Schnellbuslinien abweichen.

Die Haltestellen, die Sie mit Ihrer Kurzstreckenfahrt erreichen können, finden Sie auf Aushängen an den Haltestellen.

Links sehen Sie das Beispiel für die Bushaltestelle Aachen Schanz in Richtung Innenstadt auf der Vaalser Straße.

In den Kreisen Düren und Heinsberg gibt es weiterhin Kurzstreckenzonen. Innerhalb dieser gilt der Kurzstrecken-Tarif für Einzelfahrten.

TOP: Preisstufe 1 gilt dort ebenfalls für Einzel-Tickets und 4Fahrten-Tickets zwischen zwei aneinandergrenzenden Kurzstreckenzonen benachbarter Städte und Gemeinden.

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