Garantiert mobil

Pünktlich, schnell und sicher – so wünschen sich Kunden den Nahverkehr. Wir arbeiten gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen täglich daran, Ihnen diese Qualität auf Straße und Schiene anbieten zu können. Wenn es trotzdem größere Verspätungen gibt, haben Sie einen Anspruch auf Ausgleich. Dazu gibt es landesweit gültige Mobilitätsgarantie NRW.
Diese können Sie im Geltungsbereich aller acht nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife sowie des NRW-Tarifes in Anspruch nehmen, sofern das gewünschte Nahverkehrsmittel 20 Minuten oder später als im Fahrplan angegeben abfährt oder ausfällt. Erstattet werden die zusätzlichen Kosten für den Fernverkehrszug sowie Taxikosten tagsüber (5:00 bis 20:00 Uhr) bis zu einer Höhe von 25 Euro pro Person, abends (20:00 bis 5:00 Uhr) sogar bis zu einer Höhe von 50 Euro.
Reichen Sie dafür bitte bei dem Verkehrsunternehmen, das die Verspätung verursacht hat, folgende Unterlagen ein:
- Ausgefülltes
- Ticket (Kopie bei Zeitfahrausweisen), die Taxiquittung bzw. das benutzte IC-/EC- oder ICE-Ticket im Original
Nach positiver Prüfung Ihres Antrags wird der Erstattungsbetrag auf Ihr Konto überwiesen. Bitte beachten Sie aber, dass bei Verspätungen durch Streik, Unwetter, Naturgewalten oder Bombendrohungen keine Kosten erstattet werden können.
Alle Informationen zur Mobilitätsgarantie NRW sowie ein Antragsformular finden Sie übersichtlich zusammengestellt in einem Flyer, den Sie bei Ihrem Verkehrsunternehmen erhalten sowie hier als
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