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Aktuelle Pressemitteilungen

21.04.2022

Entspannt mit dem Zug über die Grenze von Aachen in die Niederlande fahren – das wird ab Sommer ganz „easy“. Dank dem vom Land Nordrhein-Westfalen mit 2,23 Millionen Euro geförderten Ticketing-Projekt „easyConnect“ wird es künftig für ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzer in Nordrhein-Westfalen möglich, per App des Aachener Verkehrsverbunds (AVV) ein Ticket für die Regionalbahn nahtlos bis nach Maastricht zu buchen.

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08.04.2022

Fahrradfahren oder Wandern rund um den Rursee, entlang von Kall oder Rur sowie durch den Nationalpark Eifel – unsere Region ist reich an Naturperlen. Eine umweltfreundliche Anreise bieten Bus und Bahn – ab Karfreitag, 15. April, starten mit dem Sommerfahrplan die saisonalen Freizeitverkehre im Aachener Verkehrsverbund (AVV) und bieten zusätzliche Möglichkeiten, zahlreiche Ziele für sportliche Freizeitaktivitäten nachhaltig zu erreichen. Alle zusätzlichen Fahrten des Sommerfahrplans werden erstmalig einheitlich bis einschließlich 1. November angeboten.

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05.04.2022

Die Osterferien stehen vor der Tür: Für alle Kinder und Jugendlichen von 6 bis einschließlich 20 Jahren, die während der freien Zeit Ausflüge oder einen Besuch bei Freunden oder Familie planen, ist das SchöneFerienTicket NRW die erste Wahl: Es ermöglicht seinem Inhaber im Zeitraum von Samstag, 9. April, bis Sonntag, 24. April 2022, beliebig viele Fahrten mit Bus und Bahn in ganz NRW. Und kostet gerade mal 30,20 Euro.

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30.03.2022

Seit der Sondersitzung der Verkehrsministerkonferenz am vergangenen Freitag arbeiten alle Beteiligten in Nordrhein-Westfalen im Austausch mit dem Bund und anderen Ländern sowie den Verkehrsunternehmen mit Hochdruck an der konkreten Umsetzung des vom Bund für 90 Tage befristet finanzierten Ticketangebots „9 für 90“. Ziel des Bundes mit diesem Angebot ist die dreimonatige Senkung des Energieverbrauchs im Pkw-Bereich.

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21.03.2022

Auf Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes hat auch das Land NRW seine Coronaschutzverordnung angepasst - vorerst mit Gültigkeit bis zum 2. April 2022. Weiterhin gilt im NRW-Nahverkehr die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder einer medizinischen Maske in Fahrzeugen und Gebäuden. Die Landesregierung empfiehlt in der aktuellen Fassung der Coronaschutzverordnung ausdrücklich das Tragen von FFP2-Masken. Die bisherige 3G-Regel ist hingegen mit der neuen Verordnung entfallen.

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02.03.2022

Geflüchtete aus der Ukraine, die aufgrund des Krieges in ihrem Land flüchten und nach Deutschland einreisen, können auch im Aachener Verkehrsverbund (AVV) kostenlos alle Busse und Bahnen nutzen.

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09.02.2022

Was eine Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln genau kostet, kann oft nur für das jeweilige Verbundgebiet schnell ermittelt werden. Geht es über Verbund- und Bundeslandesgrenzen hinaus, müssen Fahrgäste schon einen erheblich höheren Aufwand betreiben.

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03.02.2022

Mit Hochdruck wird weiter an der Instandsetzung der von der Flutkatastrophe im Juli des vergangenen Jahres schwer beschädigten Eisenbahnstrecke von Stolberg über Eschweiler bis nach Düren gearbeitet. Ab dem kommenden Montag, den 7. Februar 2022, kann die von DB Regio betriebene euregiobahn (RB 20) ein weiteres Teilstück befahren.

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Ihr Ansprechpartner

Markus Vogten

Pressesprecher
Aachener Verkehrsverbund GmbH
Neuköllner Straße 1
52068 Aachen

Tel.: 0241 9 68 97 – 38
Fax: 0241 9 68 97 – 20
presse@avv.de

Foto- und Drehgenehmigung

Sie möchten im AVV-Verbundgebiet filmen oder fotografieren? Dann beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Sie können die Fahrzeuge der Verkehrsunternehmen natürlich jederzeit im Verkehr fotografieren. Bei allen anderen filmischen oder fotografischen Vorhaben in Fahrzeugen, in Bahnhöfen, an Haltepunkten oder Haltestellen benötigen Sie in der Regel eine schriftliche Genehmigung der Verkehrsunternehmen.

Der AVV kann keine Drehgenehmigungen erteilen, da er nicht der Betreiber der Fahrzeuge und auch nicht der Eigentümer von Bahnhöfen und Haltestellen ist. Bitte wenden Sie sich an das jeweilige Verkehrsunternehmen. Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich, den richtigen Ansprechpartner zu finden.

Informationen zu Störungen

Busse und Bahnen im AVV werden von den Verkehrsunternehmen betrieben. Auf den Fahrbetrieb hat der AVV keinen unmittelbaren Einfluss. Weder verfügt der AVV über eigene Anlagen und Fahrzeuge noch über eigenes Fahr- und Werkstattpersonal. Die Fahrleistungen werden von den Verkehrsunternehmen erbracht und fallen ausschließlich in deren Zuständigkeit.

Sollte es zu einer Störung kommen, erhalten Sie Informationen aus erster Hand beim jeweiligen Verkehrsunternehmen.

Falls Sie Kontaktdaten von Ansprechpartnern aus den Verkehrsunternehmen oder weitere Informationen benötigen, helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne jederzeit weiter.

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