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Aktuelle Pressemitteilungen

05.10.2020

Die Herbstferien stehen vor der Tür und trotz der coronabedingten Einschränkungen ist der ÖPNV ein sicheres und klimafreundliches Transportmittel. Für alle Kinder und Jugendliche von 6 bis einschließlich 20 Jahren, die Ausflüge oder einen Besuch bei Freunden oder der Familie planen, ist das SchöneFerienTicket NRW die erste Wahl: Es ermöglicht seinem Inhaber im Zeitraum von Samstag, 10. Oktober, bis Sonntag, 25. Oktober 2020, beliebig viele Fahrten mit Bus, Bahn oder Zug in ganz NRW. Und kostet gerade mal 31 Euro.

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16.09.2020

Anlässlich des Weltkindertages soll die Mobilität unserer Kinder wieder ganz besonders gefördert werden. Auch in diesem Jahr können Kinder bis einschließlich 14 Jahren Busse und Bahnen kostenfrei nutzen.

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24.06.2020

Der Aachener Verkehrsverbund (AVV) und seine Verkehrsunternehmen möchten sich bei ihren Abonnement-Kunden mit einer speziellen Aktion dafür bedanken, dass sie trotz der Corona bedingten Einschränkungen der vergangenen Monate das Vertrauen in den Nahverkehr behalten haben. Zum Dank werden die Abo-Tickets in den diesjährigen NRW-Sommerferien von Samstag, 27. Juni 2020, bis Dienstag, 11. August 2020, um einige Zusatznutzen aufgewertet. So wird die Mitnahmeregelung deutlich erweitert: Alle Abo-Besitzer können während der NRW-Sommerferien ganztags weitere Personen kostenlos in Bussen und Bahnen mitnehmen. Das Angebot gilt für die Ticketinhaberin oder den Ticketinhaber und vier weitere Personen – konkret für zwei Erwachsene und drei Kinder bis einschließlich 14 Jahren. Damit sind alle AVV-Abonnements in den Ferien durchgängig als Familienfahrausweis nutzbar.

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19.06.2020

Die Sommerferien stehen vor der Tür und trotz der coronabedingten Einschränkungen ist der ÖPNV ein sicheres und klimafreundliches Transportmittel. Für alle Kinder und Jugendliche von 6 bis einschließlich 20 Jahren, die Ausflüge oder einen Besuch bei Freunden oder Familie planen, ist das SchöneFerienTicket NRW die erste Wahl: Es ermöglicht seinem Inhaber im Zeitraum von Samstag, 27. Juni, bis Dienstag, 11. August 2020, beliebig viele Fahrten mit Bussen und Bahnen in ganz NRW. Und kostet gerade mal 62 Euro.

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17.06.2020

Alle Abfahrten auf einen Blick – und das im Foyer eines Unternehmens, in einem Geschäft oder auf der eigenen Website. Unter www.avv.de/abfahrten ist es jetzt für Jedermann möglich, den eigenen Abfahrtsmonitor zu gestalten. Die Abfahrten der Haltestellen in der Nähe sind mit wenigen Schritten spielend einfach zusammengestellt, eine Karte vereinfacht die Suche nach der richtigen Haltestelle.

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09.06.2020

Fronleichnam ist es endlich soweit: Wegen der Coronapandemie verschoben, starten am 11. Juni passend zu Beginn des Sommers die saisonalen Freizeitverkehre im Aachener Verkehrsverbund (AVV) in und um den Nationalpark Eifel – in diesem Jahr mit zahlreichen Neuerungen.

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27.05.2020

In den Niederlanden ist ab dem 1. Juni das Tragen einer Mund-Nase-Maske in Bussen und Bahnen Pflicht. Die Tragepflicht gilt ab dem 13. Lebensjahr. Im Gegensatz zur deutschen Regelung gilt es zu beachten, dass das Tragen eines Schals oder Halstuchs als Mund-Nasen-Schutz in den Niederlanden nicht geduldet wird und als Nichteinhaltung der Verpflichtung gilt. Diese Regelung ist auch in den ASEAG-Linien 25, 33, 34 und 44 sowie der west-Linie SB 3 verpflichtend, wenn diese auf den niederländischen Abschnitten unterwegs sind.

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19.05.2020

Auch in Zeiten der Corona-Pandemie vergisst der Aachener Verkehrsverbund (AVV) die vielen neuen Grundschüler nicht, die im kommenden Schuljahr als Erstklässler mit Bus und Bahn zu ihrer Grundschule fahren werden. Gemeinsam mit dem Verkehrsclub Deutschland (VCD) gibt der AVV auch in diesem Jahr wieder die beliebte Mobilitätsfibel heraus.

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Ihr Ansprechpartner

Markus Vogten

Pressesprecher
Aachener Verkehrsverbund GmbH
Neuköllner Straße 1
52068 Aachen

Tel.: 0241 9 68 97 – 38
Fax: 0241 9 68 97 – 20
presse@avv.de

Foto- und Drehgenehmigung

Sie möchten im AVV-Verbundgebiet filmen oder fotografieren? Dann beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Sie können die Fahrzeuge der Verkehrsunternehmen natürlich jederzeit im Verkehr fotografieren. Bei allen anderen filmischen oder fotografischen Vorhaben in Fahrzeugen, in Bahnhöfen, an Haltepunkten oder Haltestellen benötigen Sie in der Regel eine schriftliche Genehmigung der Verkehrsunternehmen.

Der AVV kann keine Drehgenehmigungen erteilen, da er nicht der Betreiber der Fahrzeuge und auch nicht der Eigentümer von Bahnhöfen und Haltestellen ist. Bitte wenden Sie sich an das jeweilige Verkehrsunternehmen. Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich, den richtigen Ansprechpartner zu finden.

Informationen zu Störungen

Busse und Bahnen im AVV werden von den Verkehrsunternehmen betrieben. Auf den Fahrbetrieb hat der AVV keinen unmittelbaren Einfluss. Weder verfügt der AVV über eigene Anlagen und Fahrzeuge noch über eigenes Fahr- und Werkstattpersonal. Die Fahrleistungen werden von den Verkehrsunternehmen erbracht und fallen ausschließlich in deren Zuständigkeit.

Sollte es zu einer Störung kommen, erhalten Sie Informationen aus erster Hand beim jeweiligen Verkehrsunternehmen.

Falls Sie Kontaktdaten von Ansprechpartnern aus den Verkehrsunternehmen oder weitere Informationen benötigen, helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne jederzeit weiter.

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