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Presseportal des AVV

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Aktuelle Pressemitteilungen

19.05.2021

Die gemeinsam vom Aachener Verkehrsverbund (AVV) und dem Verkehrsclub Deutschland (VCD) herausgegebene Mobilitätsfibel erscheint in diesem Jahr im neuen Look. Das Ziel ist auch diesmal wieder, die neuen Erstklässler fit zu machen, um den Weg zur Grundschule sicher und allein zurücklegen zu können.

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26.04.2021

Auf Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes („Bundes-Notbremse“) hat die Landesregierung NRW ihre Coronaschutzverordnung NRW nochmals angepasst und eigene, strengere Regelungen für den ÖPNV in NRW festgelegt.

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24.03.2021

In ihren ersten Sitzungen nach der Kommunalwahl im September 2020 haben sich der Aufsichtsrat der AVV GmbH und die Verbandsversammlung des Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (ZV AVV) neu konstituiert.

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03.02.2021

Busse und Bahnen im Aachener Verkehrsverbund (AVV) sind auch während des pandemiebedingten Lockdowns weiter zuverlässig unterwegs. Die Verkehrsunternehmen im Verbund ergreifen seit Beginn der Pandemie verschiedene Maßnahmen für eine sichere Beförderung der Fahrgäste.

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22.01.2021

Der durch die Corona-Pandemie bedingte Lockdown betrifft vielfältige Lebens- und Wirtschaftsbereiche und somit auch den ÖPNV. Um das Infektionsrisiko weiter zu reduzieren, muss laut der Coronaschutzverordnung des Landes NRW ab Montag, dem 25. Januar 2021, im ÖPNV eine medizinische Maske getragen werden. Die Verwendung von textilen oder selbstgenähten Masken, einem Halstuch oder einem Schal ist nicht mehr gestattet.

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17.12.2020

Ein schwieriges Jahr auch für den Aachener Verkehrsverbund und seine Verkehrsunternehmen geht zu Ende. Im Februar traten in Deutschland die ersten Fälle der an Covid-19 erkrankten Personen auf. Im Kreis Heinsberg wurden als Reaktion darauf die Schulen geschlossen. Mit der Ausbreitung der Infektionen wurde das öffentlichen Leben heruntergefahren und Kontaktbeschränkungen erlassen – der öffentliche Nahverkehr sollte nur noch für nötige Fahrten genutzt werden. Zudem wurde der fahrerbediente Verkauf in den Bussen im Hinblick auf den Gesundheitsschutz eingestellt.

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07.12.2020

Das EinfachWeiterTicket („EWT“) erfreut sich immer größerer Beliebtheit und ist rund drei Jahre nach seiner Einführung aus dem Portfolio des NRW-Tarifs nicht mehr wegzudenken. Ab dem 1. Januar 2021 kommt das „EWT“ den Fahrgästen in ganz Nordrhein-Westfalen zugute. Bislang war es für das Gebiet des WestfalenTarifs noch nicht erhältlich – dies ändert sich jetzt. Eduard Rollmann, Leiter des beim Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) angesiedelten und für den NRW-Tarif zuständigen Kompetenzcenters Marketing NRW (KCM), freut sich: „Die Ausdehnung auf das ganze Land ist ein weiterer positiver Baustein in der Geschichte des NRW-Tarifs. Damit kann die Erfolgsgeschichte des »EWT« fortgeschrieben werden.“

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08.10.2020

Der Aachener Verkehrsverbund (AVV) stellt mit seiner „Kinderleicht mobil“-Serie verschiedene Materialen für Schüler, Eltern, Lehrer und Erzieher bereit, die Kindergarten- und Grundschulkindern den Einstieg in Bus und Bahn erleichtert. Die Broschüren wurden zum aktuellen Kita- bzw. Schuljahr neu aufgelegt.

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Ihr Ansprechpartner

Markus Vogten

Pressesprecher
Aachener Verkehrsverbund GmbH
Neuköllner Straße 1
52068 Aachen

Tel.: 0241 9 68 97 – 38
Fax: 0241 9 68 97 – 20
presse@avv.de

Foto- und Drehgenehmigung

Sie möchten im AVV-Verbundgebiet filmen oder fotografieren? Dann beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Sie können die Fahrzeuge der Verkehrsunternehmen natürlich jederzeit im Verkehr fotografieren. Bei allen anderen filmischen oder fotografischen Vorhaben in Fahrzeugen, in Bahnhöfen, an Haltepunkten oder Haltestellen benötigen Sie in der Regel eine schriftliche Genehmigung der Verkehrsunternehmen.

Der AVV kann keine Drehgenehmigungen erteilen, da er nicht der Betreiber der Fahrzeuge und auch nicht der Eigentümer von Bahnhöfen und Haltestellen ist. Bitte wenden Sie sich an das jeweilige Verkehrsunternehmen. Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich, den richtigen Ansprechpartner zu finden.

Informationen zu Störungen

Busse und Bahnen im AVV werden von den Verkehrsunternehmen betrieben. Auf den Fahrbetrieb hat der AVV keinen unmittelbaren Einfluss. Weder verfügt der AVV über eigene Anlagen und Fahrzeuge noch über eigenes Fahr- und Werkstattpersonal. Die Fahrleistungen werden von den Verkehrsunternehmen erbracht und fallen ausschließlich in deren Zuständigkeit.

Sollte es zu einer Störung kommen, erhalten Sie Informationen aus erster Hand beim jeweiligen Verkehrsunternehmen.

Falls Sie Kontaktdaten von Ansprechpartnern aus den Verkehrsunternehmen oder weitere Informationen benötigen, helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne jederzeit weiter.

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