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30.11.2018
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Neuerungen bei vielen Tickets - AVV-Tarif wird vereinfacht und angepasst

Bei vielen Tickets im Aachener Verkehrsverbund (AVV) ist ab 2019 für die Fahrgäste mehr drin: Die AVV-Zweckverbandsversammlung und der Aufsichtsrat haben heute eine strukturelle Anpassung des AVV-Tarifs im Sinne der Fahrgäste beschlossen, die den AVV-Tarif zum 1.1.2019 vereinfacht.

Attraktiveres Angebot für Senioren

Wie die anderen Abonnements ermöglicht künftig auch das Aktiv-ABO für alle ab 60 Jahren die Mitnahme eines Erwachsenen und dreier Kinder in der Woche ab 19 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen ganztägig. Mit Ausnahme der Tarifprodukte für Schüler sind damit künftig alle Abos mit einer einheitlichen Mitnahmeregelung versehen. Um den Verkauf von Abos und somit die Bindung an den ÖPNV zu fördern, entfällt zugleich die Mitnahme bei Monatskarten.

Außerdem gewinnt das Aktiv­ABO durch den Wegfall der bisherigen 9-Uhr-Beschränkung deutlich an Attraktivität und kommt so dem Angebot für Azubis gleich und wird diesem auch in zwei Stufen preislich angepasst. Parallel dazu entfallen das Aktiv-Duo und das in den letzten zwei Jahren als Pilotprojekt getestete Senioren-Ticket Kreis Heinsberg – auch vor dem Hintergrund der Tarifharmonisierung in NRW. Bestehende Abonnenten können ihre Tickets noch für ein Jahr weiter beziehen.

Monatskarten werden ab Januar flexibel

Attraktiver werden auch die Monatskarten: Künftig werden alle Zeit-Tickets im Einzelverkauf als „Flexi-Tickets“ ausgestellt, der Fahrgast kann also den Startzeitpunkt seiner Wochen- oder Monatskarte frei wählen. Sie gelten dann nicht mehr eine Kalenderwoche bzw. einen Kalendermonat, sondern stattdessen 7 bzw. 28 bis 31 Tage. Lediglich das Mobil-Ticket behält weiterhin seine Gültigkeit von exakt einem Kalendermonat.

„Der Tarif wird durch die beschlossenen Maßnahmen einfacher und für die Zukunft aufgestellt: Im Rahmen der weiteren Digitalisierung wird die Tarifkomplexität im AVV und über Landes- und Verbundgrenzen weiter abnehmen. In einem ersten Schritt wird das Tarifsystem durch die Neuerungen transparenter“, erläutert Hans-Peter Geulen.

Weitere Neuerungen und moderate Preisanpassung

Eine weitere Anpassung betrifft das Mobil-Ticket. Dieses können künftig auch Empfänger von Wohngeld in Anspruch nehmen. Wegen der deutlich gesunkenen Verkaufszahlen und im Rahmen der Tarifvereinfachung wird das Wochenend-Ticket für Jugendliche künftig nicht mehr angeboten.

Parallel zu der strukturellen Anpassung des AVV-Tarifs wird es zum 1. Januar 2019 auch eine Preisanpassung von durchschnittlich 2,7 % geben. Diese ist wegen weiter steigenden Kosten, insbesondere in den Bereichen Personal und Energie, unumgänglich.

Die neuen Ticketpreise entnehmen Sie bitte der angehangenen Tariftabelle.

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