Sie möchten im AVV-Verbundgebiet filmen oder fotografieren? Dann beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Sie können die Fahrzeuge der Verkehrsunternehmen natürlich jederzeit im Verkehr fotografieren. Bei allen anderen filmischen oder fotografischen Vorhaben in Fahrzeugen, in Bahnhöfen, an Haltepunkten oder Haltestellen benötigen Sie in der Regel eine schriftliche Genehmigung der Verkehrsunternehmen.
Der AVV kann keine Drehgenehmigungen erteilen, da er nicht der Betreiber der Fahrzeuge und auch nicht der Eigentümer von Bahnhöfen und Haltestellen ist. Bitte wenden Sie sich an das jeweilige Verkehrsunternehmen. Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich, den richtigen Ansprechpartner zu finden.