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14.08.2017
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Der AVV setzt alles auf eine Karte - Elektronisches Fahrgeldmanagement im AVV

Im Aachener Verkehrsverbund (AVV) werden derzeit die ersten Fahrkarten als elektronische Tickets (eTickets) auf Chipkarten mit Gültigkeit ab dem 1. August 2017 ausgegeben.

Für den Fahrgast bedeutet dies, dass alle relevanten Informationen zu seinem Fahrschein nunmehr elektronisch auf Chipkarte gespeichert werden. Auf dem integrierten Chip befinden sich grundsätzlich Informationen zur Ticketart, dem Geltungsbereich und der Geltungsdauer. Handelt es sich um ein persönliches Ticket, befinden sich zusätzlich Name, Geburtsdatum sowie Geschlecht auf dem Chip.

Hierbei werden alle datenschutzrechtlichen Anforderungen wie Transparenz, Datensparsamkeit und Löschmöglichkeiten strengstens berücksichtigt. Die Bildung von personenbezogenen Bewegungsprofilen ist ausgeschlossen, da ein Austausch der Daten lediglich in anonymisierter Form erfolgt. Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich für solche Zwecke genutzt, die der reibungslosen Durchführung des eTicket-Verfahrens dienen. Bei Fahrausweiskontrollen werden auf den Lesegeräten der Prüfer nur die für die Gültigkeit des Tickets relevanten Daten wie zum Beispiel die zeitliche Gültigkeit der Chipkarte, der Geltungsbereich, der Name des Inhabers, das Alter und das Geschlecht angezeigt. Persönliche Daten oder Ticketdaten werden nicht im Prüfgerät gespeichert. Die Kunden werden von ihrem Verkehrsunternehmen mit Ausgabe der Chipkarte umfassend zum Thema Datenschutz informiert.

In einem ersten Schritt bekommen zunächst Schüler ihr School&Fun-Ticket auf Chipkarte ausgestellt. Nach und nach erhalten dann Inhaber eines Aktiv-Abos sowie Job-Ticket-Kunden ein elektronisches Ticket und auch die Studierenden der RWTH Aachen dürfen sich zu Beginn des kommenden Semesters über das eTicket freuen. Ab Oktober werden zusätzlich nach und nach alle weiteren Abonnements als eTicket herausgebracht. Der Austausch geschieht ganz automatisch, sodass alle Abonnement-Kunden noch im Laufe dieses Jahres anstatt des bisher üblichen Papiertickets eine Chipkarte zugesandt bekommen.

Für den Kunden bringt die Einführung des eTickets zunächst kaum Änderungen mit sich. Alle tariflichen Regelungen, die Geltungsbereiche und Mitnahmeregelungen, bleiben unverändert. Beim Einsteigen in den Bus wird die Chipkarte vor das dafür vorgesehene Lesegerät gehalten, woraufhin ein grünes Symbol angezeigt wird und ein kurzes akustisches Signal ertönt. Wenn ein rotes Licht angezeigt wird, ist der Fahrausweis nicht lesbar oder ungültig, sodass beim Fahrer zunächst ein gültiger Papierfahrausweis zu erwerben ist. Zur Abklärung meldet sich der Fahrgast beim Verkehrsunternehmen, welches die Chipkarte ausgegeben hat und bekommt bei einem technischen Fehler selbstverständlich die Fahrtkosten erstattet. In Zügen werden die Chipkarten zur Kontrolle an das Prüfpersonal gegeben, welches das eTicket anhand eines mobilen Lesegerätes auf seine Gültigkeit prüft.

eTickets haben gegenüber den traditionellen Papiertickets einige Vorteile. Sie tragen zur Fälschungssicherheit bei, können beispielsweise bei Verlust der Karte aus der Ferne gesperrt und automatisch mittels mobilen Kontrollgeräten geprüft werden.

Perspektivisch soll die Handhabung für den Kunden durch das eTicket erheblich erleichtert werden. Zukünftig soll unter anderem der Abschluss eines Abonnements, die Änderung von Kundendaten oder auch der Kauf von einzelnen Fahrausweisen online ermöglicht werden.

Die Einführung der Chipkarten ist außerdem der erste Schritt zum vereinfachten und vernetzten Zugang zu umfassenden Mobilitätsangeboten. Hierfür steht der Aachener Verkehrsverbund in Kontakt mit Mobilitätsanbietern (z. B. Carsharing, Bikesharing) der Region, damit auch weitere Mobilitätsangebote am Ende kombiniert über eine einzelne Chipkarte genutzt werden können. Ziel ist die optimale Vernetzung aller Mobilitätsangebote, um dem zunehmend multimodalen Nutzerverhalten der Fahrgäste entgegenzukommen.

Zwischen dem AVV und seinen direkten Nachbarländern findet ein intensiver Austausch statt, um zukünftig auch den grenzüberschreitenden Verkehr anhand von eTickets zu vereinfachen.

Der AVV kommt hiermit auch Anforderungen des Landes NRW sowie des Bundesverkehrsministeriums zur Digitalisierung nach, um die Vernetzung über die Verbundgrenzen hinweg voranzutreiben. Die Einführung der Chipkarte ist somit ein erster, aber wichtiger Schritt in eine digitale Vertriebswelt im AVV.

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