Weiterhin werden alle Fahrgäste darum gebeten, die Hygieneregeln zu beachten und so gut es geht den Mindestabstand einzuhalten. Es wird zudem empfohlen, die Corona-Warn-App der Bundesregierung zu nutzen.
Wer keine zulässige Maske trägt, muss ohne vorherige Ermahnung ein Bußgeld von bis zu 150 Euro zahlen. Personen, die aus medizinischen Gründen keine zulässige Maske tragen können, müssen im NRW-Nahverkehr auf Verlangen ein ärztliches Zeugnis vorlegen.
Weitere Informationen zum Verhalten im Nahverkehr haben wir auf www.avv.de/corona zusammengestellt.