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21.03.2022
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Weiterhin Maskenpflicht in Bus & Bahn

3G-Regel ist entfallen

Auf Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes hat auch das Land NRW seine Coronaschutzverordnung angepasst - vorerst mit Gültigkeit bis zum 2. April 2022. Weiterhin gilt im NRW-Nahverkehr die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder einer medizinischen Maske in Fahrzeugen und Gebäuden. Die Landesregierung empfiehlt in der aktuellen Fassung der Coronaschutzverordnung ausdrücklich das Tragen von FFP2-Masken. Die bisherige 3G-Regel ist hingegen mit der neuen Verordnung entfallen.

Weiterhin werden alle Fahrgäste darum gebeten, die Hygieneregeln zu beachten und so gut es geht den Mindestabstand einzuhalten. Es wird zudem empfohlen, die Corona-Warn-App der Bundesregierung zu nutzen.

Wer keine zulässige Maske trägt, muss ohne vorherige Ermahnung ein Bußgeld von bis zu 150 Euro zahlen. Personen, die aus medizinischen Gründen keine zulässige Maske tragen können, müssen im NRW-Nahverkehr auf Verlangen ein ärztliches Zeugnis vorlegen.

Weitere Informationen zum Verhalten im Nahverkehr haben wir auf www.avv.de/corona zusammengestellt.

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