24.05.2011

Sozial-Ticket kommt zum 1. Juni: »Mobil-Ticket« in der StädteRegion Aachen

In enger Kooperation mit dem Sozialdezernat der StädteRegion Aachen, dem Jobcenter StädteRegion Aachen sowie der ASEAG sind alle Vorbereitungen zur Einführung des Mobil-Tickets getroffen. Zum 1. Juni können Personen, die Leistungen der sozialen Mindestsicherung beziehen, eine vergünstigte Monatskarte für die StädteRegion Aachen erwerben.

Im Kreis Düren wurde für die Bezieher von Transferleistungen nach SGB II, SGB XII sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bereits seit dem 1. Juli letzten Jahres das »Mobil-Ticket« angeboten. Die Erfahrungen mit diesem Ticket sind durchweg positiv verlaufen, so dass die Verbandsversammlung des Zweckverbandes AVV bereits am 9. Juli 2010 die Weiterführung in Düren sowie die Einführung in der StädteRegion Aachen sowie dem Kreis Heinsberg beschlossen hat. Die Vorbereitungen wurden in enger Abstimmung mit dem Sozialdezernat und dem Jobcenter der StädteRegion Aachen durchgeführt. Personen, die Leistungen der sozia-len Mindestsicherung beziehen und Anspruch auf eine der folgenden Sozialleistungen haben, können zum 1. Juni 2011 das Mobil-Ticket nutzen:

  • Arbeitslosengeld II nach dem SGB II
  • Sozialgeld nach dem SGB II
  • laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
  • Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz.

Damit ist der Aachener Verkehrsverbund der erste Verbund in NRW, der das Sozialtickets flächendeckend einführt. Das Mobil-Ticket für die StädteRegion Aachen wird als Monatskarte angeboten und kostet 29,80 Euro. Es ist personengebunden und gilt auf allen AVV-Verkehrsmitteln innerhalb der gesamten StädteRegion Aachen, montags – freitags ab 9 Uhr sowie samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig – jeweils bis Betriebsschluss. In Abhängigkeit von einer Förderung des Landes, ist vorgesehen, die 9-Uhr Begrenzung aufzuheben und den Preis für das Mobil-Ticket in der StädteRegion Aachen zu reduzieren. Eine endgültige Förderzusage steht noch aus; sobald diese vorliegt, werden kurzfristig Anpassungen vorgenommen. Wer zur Nutzung des Mobil-Tickets berechtigt ist, entscheidet der jeweils zuständige Träger der Sozialleistung. Anspruchsberechtigte Personen erhalten bei den jeweils zuständigen Behörden eine für einen definierten Zeitraum befristete Kundenkarte. Unter Vorlage dieser Kundenkarte kann das Mobil-Ticket bei allen Verkehrsunternehmen (außer DB) in der StädteRegion Aachen bezogen werden. Zeitgleich mit der Einführung des Mobil-Tickets in der StädteRegion Aachen wird ein vergleichbares Angebot auch im Kreis Heinsberg eingeführt. Somit werden nunmehr für alle Gebietskörperschaften im AVV-Verbundgebiet vergünstigte Sozialtickets angeboten.

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