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08.06.2011

Seit dem 1. Juni: »Mobil-Ticket« auch im Kreis Heinsberg

In enger Kooperation mit dem Sozialdezernat des Kreises Heinsberg, dem Jobcenter des Kreises Heinsberg sowie dem AVV wurden alle Vorbereitungen zur Einführung des Mobil-Tickets getroffen. Seit dem 1. Juni können Personen, die Leistungen der sozialen Mindestsicherung beziehen, eine vergünstigte Monatskarte für den Kreis Heinsberg erwerben.

Im Kreis Düren wurde für die Bezieher von Transferleistungen nach SGB II, SGB XII sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bereits seit dem 1. Juli letzten Jahres das »Mobil-Ticket« angeboten. Die Erfahrungen mit diesem Ticket sind durchweg positiv verlaufen, so dass die Verbandsversammlung des Zweckverbandes AVV bereits am 9. Juli 2010 die Weiterführung in Düren sowie die Einführung in der StädteRegion Aachen sowie dem Kreis Heinsberg beschlossen hat. Die Vorbereitungen wurden in enger Abstimmung mit dem Sozialdezernat und dem Jobcenter des Kreises Heinsberg durchgeführt. Personen, die Leistungen der sozialen Mindestsicherung beziehen und Anspruch auf eine der folgenden Sozialleistungen haben, können seit dem 1. Juni 2011 das Mobil-Ticket nutzen:

  • Arbeitslosengeld II nach dem SGB II
  • Sozialgeld nach dem SGB II
  • laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
  • Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz.

Damit ist der Aachener Verkehrsverbund der erste Verbund in NRW, der das Sozialtickets flächendeckend einführt. Das Mobil-Ticket für den Kreis Heinsberg wird als Monatskarte angeboten und kostet 20 Euro. Es ist personengebunden und gilt auf allen AVV-Verkehrsmitteln innerhalb des Kreises Heinsberg, montags – freitags ab 9 Uhr sowie samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig – jeweils bis Betriebsschluss. In Abhängigkeit von einer Förderung des Landes ist vorgesehen, die 9-Uhr Begrenzung aufzuheben. Eine endgültige Förderzusage steht noch aus; sobald diese vorliegt, wird kurzfristig eine Anpassung vorgenommen. Wer zur Nutzung des Mobil-Tickets berechtigt ist, entscheidet der jeweils zuständige Träger der Sozialleistung. Anspruchsberechtigte Personen erhalten bei den jeweils zuständigen Behörden eine für einen definierten Zeitraum befristete Kundenkarte. Unter Vorlage dieser Kundenkarte kann das Mobil-Ticket bei allen Verkehrsunternehmen (außer DB) im Kreis Heinsberg bezogen werden.

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