Anfangs werktags nur nutzbar ab 9:00 Uhr, fällt diese Regelung aufgrund einer finanziellen Förderung des Landes NRW ab dem 1. November weg. Das Mobil-Ticket gilt dann rund um die Uhr in allen AVV-Bus- und Bahnlinien im Kreis Heinsberg.
Das Mobil-Ticket
Personen, die Leistungen der sozialen Mindestsicherung beziehen und Anspruch auf eine der folgenden Sozialleistungen haben, können das Mobil-Ticket nutzen:
- Arbeitslosengeld II nach dem SGB II
- Sozialgeld nach dem SGB II
- Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (»Sozialhilfe«) nach dem SGB XII
- Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungs-gesetz (BVG).
Das Mobil-Ticket für den Kreis Heinsberg wird als Monatskarte angeboten und kostet 20,00 Euro. Es ist personengebunden und gilt ganztägig auf allen AVV-Verkehrsmitteln innerhalb des Kreises Heinsberg. Wer zur Nutzung des Mobil-Tickets berechtigt ist, entscheidet der zuständige Träger der Sozialleistung. Anspruchsberechtigte Personen erhalten bei den jeweils zuständigen Behörden eine für einen definierten Zeitraum befristete Kundenkarte. Unter Vorlage dieser Kundenkarte kann das Mobil-Ticket bei allen Verkehrsunternehmen (außer DB) im Kreis Heinsberg bezogen werden.