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20.12.2011

Semester-Ticket für Studierende der RWTH Aachen in Gefahr - AVV-Gremien beschließen Übergangsregelung

Mit großem Befremden haben am heutigen Tag der Aufsichtsrat und die Verbandsversammlung des AVV auf die Haltung des Studierendenparlamentes der RWTH Aachen zum AVV-Angebot zur Fortführung des Semester-Tickets über das Wintersemester 2011/2012 hinaus reagiert. Durch den ablehnenden Beschluss des Studierendenparlamentes ist das AVV- und NRW-Semester-Ticket für die aktuell rd. 36.000 Studierenden der RWTH akut gefährdet.

Das von Seiten des AVV und der DB Regio NRW unterbreitete Angebot war das Ergebnis der 3. Verhandlungsrunde mit den Studierendenvertretern von RWTH und den Fachhochschulen am 08.12.2011 bei der RWTH in Aachen. Im Ergebnis wurde der AVV-Anteil zu einem garantierten Festpreis von 71,54 € ab dem SS 2012 für 6 weitere Semester angeboten. Darüber hinaus sollte die kostenlose Mitnahme von bis zu 3 Kindern ermöglicht werden. Die AVV-Preisanpassung von bisher 61,49 €/Semester auf 71,54 €/Semester hätte zu einer monatlichen Mehrbelastung von 1,68 € für die Studierenden geführt.

1 Ticket für ganz NRW

Der Geltungsbereich des AVV-Semester-Tickets ist erweiterbar. Zurzeit gilt das Semester-Ticket für die Hochschulen im Gebiet des AVV für den gesamten Nahverkehr in NRW. Vor dem Hintergrund der hohen und zunehmenden Nutzungsintensität des Semester-Tickets sowohl im AVV als auch auf den anschließenden Linien in NRW wäre das Ende des Semester-Tickets insbesondere für die täglich pendelnden Studierenden und für Heim- und Freizeitfahrten in NRW mit einer erheblichen finanziellen Belastung verbunden (s. Preisbeispiele Anlage 2).

Übergangsregelung für 2 Semester

Im Hinblick auf den nunmehr entstehenden Zeitdruck (bereits in Kürze beginnen die Vorbereitungen zur Anmeldung für das SS 2012) und zur Vermeidung der vorgenannten Fehlentwicklung haben die Gremien des AVV einem modifizierten Angebot im Sinne einer Übergangsregelung für 2 Semester zugestimmt. Danach steigt der Preis für den AVV-Anteil lediglich von 61,49 €/Semester auf 66,50 €/Semester; dies entspricht einer monatlichen Mehrbelastung von 0,84 €. Für den Zeitraum danach erfolgt die Fortschreibung des Ticket-Preises auf der Grundlage der dann aktuell erkennbaren Kosten- und Aufwandsentwicklungen; dies kann auch zu höheren Preisen gegenüber dem bisher garantierten Festpreis für 6 Semester führen. Eine Gesamtübersicht zu den Komponenten des Semester-Tickets und zum Preisgefüge ist der Anlage 1 zu entnehmen. Für die Studierenden der beiden Fachhochschulen und der Musikhochschule im Gebiet des AVV hat das bisherige Angebot mit einem garantierten Festpreis über 6 Semester weiterhin Bestand. Selbstverständlich können jedoch auch die Studierenden der Fachhochschulen bzw. der Musikhochschule das Angebot einer verkürzten Laufzeit in Anspruch nehmen. Die Regelung zur Kindermitnahme ist auch Bestandteil der Übergangsregelung. Der Aufsichtsrat und die Verbandsversammlung des AVV hoffen, dass auf der Grundlage der Übergangsregelung eine Lösung im Interesse der Studierenden gefunden ist und appellieren an die besondere Verantwortung der studentischen Vertreter im Studierendenparlament.

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