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27.05.2020

Niederlande: Maskenpflicht im ÖPNV ab 1. Juni

Unterschiede zu deutscher Regelung

In den Niederlanden ist ab dem 1. Juni das Tragen einer Mund-Nase-Maske in Bussen und Bahnen Pflicht. Die Tragepflicht gilt ab dem 13. Lebensjahr. Im Gegensatz zur deutschen Regelung gilt es zu beachten, dass das Tragen eines Schals oder Halstuchs als Mund-Nasen-Schutz in den Niederlanden nicht geduldet wird und als Nichteinhaltung der Verpflichtung gilt. Diese Regelung ist auch in den ASEAG-Linien 25, 33, 34 und 44 sowie der west-Linie SB 3 verpflichtend, wenn diese auf den niederländischen Abschnitten unterwegs sind.

In den Niederlanden beträgt das Bußgeld bei Verstößen gegen die Verpflichtung 95 Euro. Die Durchsetzung der Tragepflicht obliegt den Verkehrsunternehmen, weshalb das Kontrollpersonal in Bussen und Bahnen auch das Bußgeld verhängen kann. Anders als in Deutschland muss an Haltestellen und in den Bahnhöfen in den Niederlanden kein Mund-Nase-Schutz getragen werden, es gilt jedoch ein Abstandsgebot von 1,50 Meter.

Ab dem 1. Juni verkehrt der RE 18 wieder durchgängig zwischen Aachen und Maastricht, allerdings sind hier baustellenbedingte Fahrplanänderungen zu einzelnen Zeiten zu beachten. Auch die Buslinie 350 verkehrt wieder im gewohnten Viertelstundentakt zwischen den beiden Städten. Auf den deutschen Streckenabschnitten gilt die deutsche Regelung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Weitere Informationen unter www.avv.de.

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