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04.07.2022
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Mobil-Ticket für die StädteRegion Aachen jetzt im Abonnement erhältlich

Sozial-Ticket als günstiges Monats-ABO

Der Aachener Verkehrsverbund (AVV) erweitert  sein Ticketportfolio: Das Mobil-Ticket, eine vergünstigte Monatskarte für Personen, die Leistungen der sozialen Mindestsicherung beziehen, gibt es in der StädteRegion Aachen jetzt im günstigen Abonnement. Das Ticket für bezugsberechtigte Personen ist bisher nur als Monatskarte erhältlich.

Das Mobil-ABO  wird im Rahmen eines zunächst zweijährigen Pilotzeitraums als persönliches Abo für 30,50 Euro monatlich angeboten und ist somit über 10 % günstiger im Vergleich zum Mobil-Ticket. Mit der Chipkarte können alle Busse und Bahnen in der gesamten StädteRegion Aachen rund um die Uhr genutzt werden. Zudem profitieren Nutzer von der attraktiven Mitnahme: Nach 19 Uhr sowie an Wochenenden- und Feiertagen können ganztägig ein weiterer Erwachsener sowie 3 Kinder unter 15 Jahren mitgenommen werden.

„Mobilität ist für die Menschen wichtig und soll bezahlbar bleiben. Um auch Personen, die Leistungen der sozialen Mindestsicherung beziehen, ein attraktives Produkt im Abonnement anzubieten, führen wir das Mobil-ABO ein. Durch die Erhöhung der Attraktivität des Tickets hoffen wir, weitere Kunden zu gewinnen und an den ÖPNV zu binden“, erläutert Hans-Peter Geulen, AVV-Geschäftsführer.

Das Mobil-Ticket ist eine Erfolgsstory: Bis 2021 wurden weit über 1,2 Millionen Tickets ausgegeben. Der AVV war 2011 der erste Verkehrsverbund in Nordrhein-Westfalen, der mit dem Mobil-Ticket flächendeckend ein Sozial-Ticket angeboten hat.

Aus dem zunächst bis zum 31. Mai 2024 befristen zweijährigen Piloten in der StädteRegion Aachen sollen auch Erkenntnisse für Kreise Düren und Heinsberg gezogene werden, so dass ein entsprechendes Angebot dann verbundweit angeboten werden kann.

Das Mobil-ABO

Personen, die Leistungen der sozialen Mindestsicherung beziehen und Anspruch auf eine der folgenden Sozialleistungen haben, können das Mobil-ABO StädteRegion Aachen nutzen:

  • Arbeitslosengeld II nach dem SGB II
  • Sozialgeld nach dem SGB II
  • Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen („Sozialhilfe“) nach dem SGB XII
  • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) – gilt auch für Haushaltsmitglieder eines wohngeldberechtigten Haushaltes

Wer zur Nutzung des Mobil-ABOs berechtigt ist, entscheidet der zuständige Träger der Sozialleistung. Anspruchsberechtigte Personen erhalten bei den jeweils zuständigen Behörden eine für einen definierten Zeitraum befristete Kundenkarte. Unter Vorlage dieser Kundenkarte kann das Mobil-ABO bei der ASEAG bezogen werden.

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