29.08.2017

Übergangsregelungen für School&Fun-Tickets und Schülerjahreskarten

Achtung: Nachricht stammt aus dem Archiv

Schüler im Bus

Im AVV werden derzeit die ersten Fahrkarten als eTickets auf Chipkarten ausgegeben. Im ersten Schritt erhalten aktuell rund 40.000 SchülerInnen das Schülerticket als Chipkarte.

Aufgrund von Verzögerungen bei der technischen Erstellung konnten bislang nicht alle Tickets ausgeliefert werden. Gleichzeitig gehen die Anträge, die der Kunde zunächst beim zuständigen Schulamt einreicht, in diesem Jahr deutlich später dort ein, als in den vorherigen Jahren.

Daher gelten folgende Übergangsregelungen für …

School&Fun-Tickets

Alle School&Fun-Tickets des Schuljahres 2016/17 sind weiterhin noch bis zum 30. September 2017 gültig.

Alle SchülerInnen, die bisher noch kein School&Fun-Ticket hatten bzw. ihr altes Ticket nicht mehr haben, werden gebeten vorne in den Bus einzusteigen und sich als SchülerInnen beim Fahrpersonal zu erkennen geben. Am besten ist es, wenn ihr einen aktuellen Schülerausweis vorzeigt – ansonsten reicht auch eine mündliche Anmeldung. Wer mit dem Zug fährt, weist sich bei einer Kontrolle bitte ebenfalls aus bzw. gibt sich mündlich als SchülerIn zu erkennen.

Sollte es darüber hinaus Fragen zum School&Fun-Ticket geben, so können diese gerne an die E-Mail-Adresse schoolandfun@aseag.de gerichtet werden.

Schülerjahreskarten

Alle SchülerInnen, die bisher keine neue Schülerjahreskarte erhalten haben, gelangen selbstverständlich auch zu Beginn des neuen Schuljahres mit dem Bus zur Schule und zurück nach Hause. Beim Einstieg einfach nur beim Fahrpersonal melden und als SchülerIn zu erkennen geben. Entweder ihr bekommt ein Ersatzticket ausgestellt oder könnt einfach so mitfahren.

Alle SchülerInnen, die mit dem Zug (DB) fahren und noch keine Schülerjahreskarte haben, müssen bis zum Erhalt ihrer Schülerjahreskarte ein Ticket für ihre Fahrt kaufen. Der Kaufpreis der Tickets wird gegen Vorlage der Schülerjahreskarte und der genutzten Tickets von der West (Geilenkirchener Kreisbahn 1 in Geilenkirchen) zurückerstattet.

Diese Übergangsregelungen für Schülerjahreskarten gelten bis zum 29. September 2017.

 

Sobald ihr euer neues Ticket erhalten habt, denkt bitte daran, es bei euren Fahrten mit Bus und Bahn immer mitzunehmen.