24.11.2021

Ticketpreise steigen zum 1.1.2022 moderat

Achtung: Nachricht stammt aus dem Archiv

Um Qualitätsstandards und das Leistungsangebot zumindest halten oder gar weiter ausbauen zu können, ist eine moderate Preisanpassung um durchschnittlich 1,43 % notwendig. (© AVV GmbH / Smilla Dankert)

Die Ticketpreise für Bus und Bahn im AVV werden zum 1. Januar 2022 nur punktuell erhöht. So bleiben unter anderem die Preise für sämtliche Abonnements, das Mobil-Ticket sowie für das Einzel-Ticket Kinder und das 24-Stunden-Ticket (1 Personen) konstant.

Die Corona-Krise hat zu starken wirtschaftlichen Auswirkungen bei den Verkehrsunternehmen geführt: Denn zum einen führte der massive Rückgang der Mobilitätsnachfrage zu einer deutlich niedrigeren Auslastung des ÖPNVs bei nahezu gleichbleibenden Angebot und somit zu erheblichen Mindereinnahmen, wobei die entstandenen Einnahmenausfälle dank des Rettungsschirms von Bund und dem Land NRW für die Jahre 2020 und 2021 kompensiert werden konnten. Zum anderen belasten die stetig steigenden Betriebskosten in den Bereichen Personal, Material und Energie die Verkehrsunternehmen. Um Qualitätsstandards und das Leistungsangebot zumindest halten oder gar weiter ausbauen zu können, ist eine moderate Preisanpassung um durchschnittlich 1,43 % notwendig. Darin enthalten ist auch eine tarifstrukturelle Anpassung von 0,58 %, mit der ein fahrtenbezogener Preisdeckel für den neuen eTarif finanziert wird.

Trotz der angespannten Finanzierungssituation bleiben im AVV die ABOs ausnahmslos von einer Preiserhöhung ausgeschlossen die Stammkunden, die uns während der Pandemie die Treue gehalten haben, belohnt. Ausgenommen von der Erhöhung sind außerdem das Mobil-Ticket, das Einzel-Ticket Kinder, die Wochenkarte, das 24-Stunden-Ticket (1 Personen), das Fahrrad Einzel- und 24-StundenTicket sowie das euregioticket.

Was tun mit bereits gekauften Tickets?

Sie können bereits im Vorverkauf erworbene Tickets noch bis 3 Monate - also bis zum 31. März 2022 - nach Inkrafttreten des neuen Verbundtarifes ohne Zuzahlung nutzen.

Danach abgelaufene Tickets können unter Zahlung des Differenzbetrags in den Kunden-Centern der Verkehrsunternehmen gegen ein neues Ticket umgetauscht werden. Alternativ ist eine Erstattung des Fahrgeldes gegen Rückgabe des ungenutzten Tickets gebührenfrei möglich. In den Bussen besteht nach Ablauf des 3-monatigen Übergangszeitraums die Möglichkeit, ein Zusatzticket über den Differenzbetrag zu lösen.

Wochen- und Monatskarten (auch ABOs) gelten – unabhängig von ihrem jeweiligen Preisaufdruck – bis zum Ende des jeweils aufgedruckten Geltungszeitraums.