21.04.2009

Sparen Sie doppelt: Kosten fürs Pendeln mit Bus & Bahn steuerlich wieder absetzbar

Achtung: Nachricht stammt aus dem Archiv

Im März hat der Deutsche Bundestag entschieden, dass die Kosten für das Pendeln mit Bussen und Bahnen ab dem ersten Kilometer wieder voll von der Steuer abgesetzt werden können. Für Sie als AVV-Kunde heißt das: Sie können doppelt sparen. Denn als Pendler sind sie mit dem ÖPNV sowieso günstiger unterwegs.

Durchschnittlich sparen sie im Jahr rund 500 Euro1, wenn sie das Auto stehen lassen und für den Weg zur Arbeit regelmäßig Bus oder Bahn benutzen. Außerdem ist die Nutzung des ÖPNV klimafreundlicher. Denn jeder, der in der Rushhour vom PKW auf den ÖPNV umsteigt, verursacht 90 Prozent weniger Kohlendioxid als mit dem Auto im Stau.

Zusätzlich können ÖPNV-Pendler nach der Entscheidung des Deutschen Bundestags nun auch ihre Fahrtkosten voll von der Steuer absetzen. Dafür müssen Sie nur die Ticketbelege aufbewahren und die Ausgaben als Werbungskosten geltend machen. Dies gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2007. Die Entfernungspauschale liegt bei meist nicht kostendeckenden 30 Cent pro Kilometer. Der entscheidende Vorteil bei öffentlichen Verkehrsmitteln: Aufwendungen, die die Entfernungspauschale übersteigen, können zusätzlich geltend gemacht werden.

Damit ist die Bundesregierung wieder zu einer früheren Regelung der Entfernungspauschale zurückgekehrt. Im Jahr 2007 hatten Fahrgäste von Bussen und Bahnen durch eine Neuregelung häufig das Nachsehen. Nur wer weiter als 20 Kilometer fuhr, sollte seine Kosten steuerlich absetzen können. Durchschnittlich fahren Kunden des ÖPNV aber nur 9,4 Kilometer weit. Damit wurden ausgerechnet die Berufspendler bestraft, die sich besonders umweltfreundlich verhalten. Die 20-Kilometer-Regelung wurde jedoch vom Bundesverfassungsgericht Ende 2008 als verfassungswidrig zurückgewiesen.

1 Nach Berechnungen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) auf Basis der VDV-Statistik und der ADAC-Autokosten-Tabelle 2008.