Herausgekommen ist der neue Stationsbericht für das Jahr 2020, bei dem zum achten Mal in Folge Merkmale wie die Sauberkeit, der Zustand von Sitzgelegenheiten, Abfallbehältern und Vitrinen oder das Vorhandensein eines Wetterschutzes untersucht und bewertet wurden. Von den 201 Stationen im NVR-Gebiet wurden im Herbst 2020 insgesamt 200 in Augenschein genommen und bewertet. Lediglich die Station Linnich (RB 21 Nord) wurde aufgrund der Streckensperrung zwischen Linnich Tetz und Linnich nicht erhoben. Bei der Untersuchung werden die Stationen in drei Kategorien eingeteilt: mindestens akzeptabel (grün), noch akzeptabel (gelb) und nicht akzeptabel (rot).
Beim Gesamtergebnis gab es große Unterschiede im Vergleich zum Vorjahr: In der besten Kategorie (akzeptabel) landeten 2020 nur noch 126 Stationen, dies entspricht einem Anteil von 63 Prozent. 2019 gab es im grünen Bereich noch 153 Stationen (80 Prozent). Auf dem Gebiet des NVR sind neben der DB Station&Service AG noch die Euregio Verkehrsschienennetz GmbH (EVS) und die Rurtalbahn GmbH (RTB) für den Betrieb der Stationen verantwortlich.
Nicht mehr akzeptable Mängel an 21 Stationen
Die Anzahl der Bahnhöfe und Haltestellen mit nicht mehr akzeptablen Mängeln ist stark gestiegen: Sie stieg von vier Prozent (acht Stationen) in 2019 auf zehn Prozent (21 Stationen) in 2020. Die Anzahl der als noch akzeptabel eingestuften Stationen ist erneut angestiegen, von 19 Prozent (38 Stationen) in 2019 auf 27 Prozent (53 Stationen) in 2020. Der größte Handlungsbedarf besteht an den Stationen Köln-Nippes (63,65 Prozent) und Leverkusen-Küppersteg (69,65 Prozent). Den dritt- und viertletzten Platz belegen mit Köln-Longerich (72,71 Prozent) und Köln-Worringen (72,93 Prozent) zwei weitere Kölner Bahnhöfe. Die in den vergangenen Jahren stets auf den hinteren Plätzen gelandeten Stationen der Eifel-Bördebahn (RB 28) konnten aufgrund von erfolgten Modernisierungsarbeiten größtenteils deutlich bessere Ergebnisse erzielen.
Insbesondere das Thema Sauberkeit hat zu negativen Bewertungen geführt. Vor allem wurden großflächige Graffiti in den Zugangsbereichen festgestellt. Zuständig für die Beseitigung der Graffitis ist nicht in jedem Fall der Stationsbetreiber, da die betroffenen Zugangsbereiche oftmals im kommunalen Besitz liegen. In einigen Fällen finden sich die Verunreinigungen mit Graffiti auch an Fassaden, die sich in privatem Besitz befinden. In den letzten Jahren ist es zu einer erheblichen Zunahme von Graffitis an Stationen gekommen. Die Beseitigung dieser verursacht hohe Kosten.