18.06.2015

RWTH-Beschäftigte können weiter ein Jobticket nutzen

Achtung: Nachricht stammt aus dem Archiv

Unterzeichnung der Job-Ticket-Verträge.
Die Beteiligten trafen sich im Rektorat der RWTH Aachen zur Unterzeichnung der neuen Verträge. (© Andreas Schmitter)

Die RWTH Aachen bietet ihren Beschäftigten weiterhin die Nutzung des AVV-Jobtickets an. Hochschule, AVV und ASEAG unterzeichneten jetzt einen neuen Vertrag mit einer Laufzeit bis Ende Juni 2019.

Bereits seit Juli 2011 können interessierte Hochschulangehörige vom Angebot des Jobtickets profitieren. Neu ist jetzt unter anderem ein zusätzlicher Geltungsbereich in einige Gemeinden des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg.

Die Fortführung des Jobticketvertrages stellt ein attraktives Angebot für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs dar und ist Bestandteil des innovativen Mobilitätskonzeptes der RWTH Aachen. Damit soll das Ziel der Verkehrsentlastung - insbesondere unter umweltpolitischen Gesichtspunkten - erreicht werden.