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26.01.2022
· Fahrplan go.Rheinland

RE 1: Nächtlicher Betreiberwechsel führt zu mehrstündigen Einschränkungen

Kurzzeitige Ausfälle und Schienenersatzverkehre beim Übergang der Abellio-Linien

Achtung: Nachricht stammt aus dem Archiv

Betroffen von den zeitweiligen Einschränkungen in der Nacht vom 31. Januar auf den 1. Februar sind ausschließlich derzeit noch von Abellio betriebene Linien. (© AVV GmbH / Smilla Dankert)

In der Nacht vom 31. Januar auf den 1. Februar werden die bislang durch die Abellio bedienten Linien an die drei Folgeverkehrsunternehmen DB Regio, National Express Rail und VIAS übergeben. So auch der RE 1 an National Express. In dieser Nacht werden Busse den RE 1 zwischen Aachen und Köln ersetzen.

Die Aufgabenträger und die drei neuen Betreiber haben innerhalb kürzester Zeit gemeinsam ein umfangreiches Ersatzkonzept erarbeitet, damit die Verkehre in der Nacht des Betriebsübergangs aufrecht erhalten bleiben und Einschränkungen in der Nacht so gering wie möglich gehalten werden. Vereinzelte Ausfälle und Schienenersatzverkehre (SEV) in den Übergangsstunden dieser Nacht haben betriebliche und rechtliche Gründe: Um Mitternacht enden der Versicherungsschutz sowie alle vertraglichen Grundlagen für einen Zugbetrieb der Abellio Rail NRW. Neben dem Einsatz von Fahrzeugen und Mitarbeitenden endet auch die Nutzungsbefugnis von Trassen und Infrastruktureinrichtungen. Daher muss Abellio am 31. Januar bis spätestens 23:59 Uhr sämtliche Züge sukzessive und ordnungsgemäß an abgestimmten Standorten abgestellt haben, wo diese dann für den Betriebsstart am frühen Morgen des 1. Februar von den jeweils fortführenden Unternehmen übernommen werden.

Für den geordneten Übergang des Betriebs haben die Eisenbahnverkehrsunternehmen nur wenige Stunden Zeit, um die damit auch verbundenen haftungsrelevanten Aufgaben zu erledigen. Hierzu gehören unter anderem notwendige Sicherheitsprüfungen und neue Kennzeichnungen der Züge. Zeitliche Puffer für mögliche, aber nicht vorhersehbare Störungen sowie Umstellungen des neuen Betreibers auf deren Fahrgastkommunikationssysteme sind in diesem geordneten Übergangszenario eingeplant. Da die letzten von Abellio durchgeführten Fahrten somit nicht immer fahrplankonform zu Ende gebracht werden können, liegen die Betriebsendzeiten verschiedener Zugleistungen teilweise auch vor Mitternacht. Das führt zu vereinzelten Einschränkungen im Zugverkehr.

Betroffen von den zeitweiligen Einschränkungen in der Nacht vom 31. Januar auf den 1. Februar sind ausschließlich derzeit noch von Abellio betriebene Linien. Im AVV betrifft dies den RE 1. Es kommt auf dieser Linie zu folgenden Abweichungen, für die Alternativen eingerichtet werden:

Zugausfälle von Montag 31.01.2022 (19:45 Uhr) bis Dienstag 1.02.2022 (ca. 0:45 Uhr Ri. Köln / 2:20 Uhr Ri. Dortmund). Fahrgäste nutzen bitte alternativ die abschnittweise parallel verkehrenden Linien RE 5 (RRX), RE 6 (RRX), RE 9 und S 1. Zudem werden Non-Stop-Busse zwischen Köln Hbf und Aachen sowie weitere SEV-Busse zwischen Aachen Hbf und Düren (Anschluss an die S 19) eingesetzt.

Wichtiger Hinweis: In der Übergangsnacht vom 31. Januar auf den 1. Februar werden im Abschnitt zwischen Köln und Hamm insgesamt 19 Züge des Fernverkehrs für alle Kunden des Nahverkehrs freigegeben. Den Fahrgästen wird generell empfohlen, sich zeitnah vor Fahrtantritt unter www.mobil.nrw/betreiberwechsel über die aktuelle Situation zu informieren. Dort findet sich auch eine detaillierte Auflistung der in der Übergangsnacht freigegebenen Fernverkehrszüge.

Die Aufgabenträger und die neuen Betreiber der Linien haben innerhalb kürzester Zeit gemeinsam ein umfangreiches Ersatzkonzept erarbeitet, um die Einschränkungen für die Fahrgäste so gering wie möglich zu halten. Wegen der aktuell angespannten Corona-Lage sind aufgrund kurzfristiger Krankmeldungen oder Quarantäneanordnungen weitere Ausfälle möglich. Kurzfristige Fahrplanänderungen und Störungen werden in den elektronischen Fahrplanauskünften angezeigt.

In Nordrhein-Westfalen gilt grundsätzlich die Mobilitätsgarantie, die von allen Fahrgästen, die mit den Nahverkehrsmitteln im Land unterwegs sind, in Anspruch genommen werden kann. Sie greift in den Räumen aller Zweckverbände und Verbünde und gilt für alle Busse, Straßenbahnen und Nahverkehrszüge in Nordrhein-Westfalen bei Verspätungen an der Abfahrtshaltestelle ab 20 Minuten, sofern keine alternative Verbindung zur Verfügung steht. Auch hier finden die Fahrgäste die Infos auf den Seiten von mobil.nrw (Mobilitätsgarantie - mobil.nrw).

Übergangsfahrplan bis 27. Februar

Nach dem betrieblichen Übergang in der Nacht vom 31. Januar auf den 1. Februar 2022 gilt weiterhin der gemeinsam zwischen den Aufgabenträgern im nordrhein-westfälischen Schienenpersonennahverkehr und den fortführenden Eisenbahnverkehrsunternehmen abgestimmte Übergangsfahrplan. Dieser läuft bereits seit Mitte Januar stabil und bietet Fahrgästen ein zuverlässiges Angebot. Der Übergangsfahrplan soll mit Betriebsschluss am 27. Februar 2022 enden.

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