17.09.2019

NVR fördert 46 neue ÖPNV-Maßnahmen im Rheinland

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Fahrgäste an einer Haltestelle
Der barrierefreie Ausbau von Haltestellen steht besonders im Fokus.

Mit knapp 62 Millionen Euro fördert der Nahverkehr Rheinland (NVR) neue ÖPNV-Maßnahmen in der Region. Die Verbandsversammlung hat das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2023 einstimmig verabschiedet.

Insgesamt werden verbandweit 46 neue Investitionsvorhaben mit Fördermitteln in Höhe von zusätzlich 61,8 Millionen Euro in den Maßnahmenkatalog des NVR aufgenommen. Nun sind die Kommunen und Verkehrsunternehmen aufgefordert, prüffähige Finanzierungsanträge zu fertigen und Baurecht herzustellen.

Auf die Stadt Aachen bzw. die Städteregion Aachen entfallen insgesamt 2,2 Millionen Euro. Unter anderem sollen der barrierefreie Ausbau von Bushaltestellen in Aachen und Stolberg sowie der Neubau einer B+R-Anlage am Aachener Hauptbahnhof bezuschusst werden. Maßnahmen im Kreis Düren können mit 7,9 Millionen Euro und Projekte im Kreis Heinsberg mit 55.600 Euro gefördert werden. Weitere Fördermittel für Investitionsvorhaben rund um Bus, Bahn und Schiene sind für Köln (16 Millionen Euro), die Stadt Bonn (13 Millionen Euro), den Rhein-Erft-Kreis (11,6 Millionen Euro), den Kreis Euskirchen (3,5 Millionen Euro), den Oberbergischen Kreis (2,8 Millionen Euro), den Rheinisch-Bergischen Kreis (40.300 Euro), und den Rhein-Sieg-Kreis (3,7 Millionen Euro) vorgesehen. Bei einer Vielzahl der Maßnahmen handelt es sich um den barrierefreien Ausbau von Haltestellen. Beispielsweise kann die Stadt Königswinter (Rhein-Sieg-Kreis) für den barrierefreien Ausbau von 45 Bushaltestellen im Stadtgebiet auf eine Förderung in Höhe von knapp 1,8 Millionen Euro zurückgreifen.

Maßgeblich für die Aufnahme in den Maßnahmenkatalog waren neben dem Bewertungsergebnis innerhalb der jeweiligen Förderkategorie das Jahr des Baubeginns sowie die regionale Verteilung der Mittel. Darüber hinaus durfte kein Realisierungshindernis vorliegen. Das heißt, dass etwaige Probleme beim Baurecht oder beim Grunderwerb ausgeräumt sein müssen. Vorhaben, die in diesem oder im nächsten Jahr beginnen, wurden vorrangig in das Investitionsprogramm aufgenommen. Der NVR übernimmt in der Regel 90 Prozent der förderfähigen Kosten einer Maßnahme. Die übrigen 10 Prozent werden vom Antragsteller (Kommune oder Verkehrsunternehmen) finanziert.

Barrierefreiheit wird weiter vorangetrieben

„Die hohen Investitionen in die Instandhaltung und den Ausbau der Infrastruktur sind zur Verbesserung des ÖPNV zwingend notwendig, auch wenn es dadurch immer wieder zu zeitweisen Beeinträchtigungen für die Fahrgäste kommen wird“, äußert sich NVR-Geschäftsführer Heiko Sedlaczek. Dr. Norbert Reinkober, ebenfalls Geschäftsführer des NVR, ergänzt: „Unser Ziel ist es, dass die Haltepunkte und Stationen in unserem Gebiet möglichst schnell barrierefrei und modern werden. Dann kann sich der Ausbau zu Mobilstationen nahtlos anschließen. Wir sind froh, dass wir alle Anmeldungen für die Aufnahme in die Förderung berücksichtigen konnten.“