Sie haben einen entsprechenden Beschlussvorschlag ihren Gremien zur Kenntnisnahme und Entscheidung vorgelegt. Zur Begründung führen die Aufgabenträger an, dass Abellio trotz deutlicher Hinweise, in welchen Punkten ihr letztmögliches Angebot Nachbesserungen im Vergleich zu den bisherigen Vorschlägen enthalten müsste, keinen nennenswerten neuen Beitrag vorgelegt hat. VRR, NWL und NVR streben deswegen die Neuvergabe der betroffenen Verträge an. Wer die betreffenden Linien in Zukunft bedienen könnte, ermitteln die Aufgabenträger derzeit in einer freiwilligen ex-ante-Transparenzbekanntmachung (oder sogenannten Ex-Ante-Ausschreibung) zur Neuvergabe. Oberste Priorität hat für die Aufgabenträger die Absicherung von Zuverlässigkeit und Qualität auf den derzeit von Abellio in NRW und angrenzenden Räumen betriebenen Linien sowie die Sicherung der Arbeitsplätze der derzeit noch bei dem EVU beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Im Falle der Direktvergaben sollen keine Arbeitsplätze verloren gehen, die Aufgabenträger werden den Übergang von an einem Wechsel interessiertem Personal unterstützen.
„Vier Stunden, bevor das aktuelle Angebot bei den Aufgabenträgern eingegangen ist, hat die Abellio Rail GmbH eine Presseinformation mit der Ankündigung der beabsichtigten Angebotsabgabe an die Medien versandt. Dieser, VRR, NWL und NVR als Vertragspartnern gegenüber, beispiellose Vorgang, hat auf unserer Seite den Eindruck erweckt, dass Abellio die Bekanntmachung der Abgabe mitsamt der unternehmenseigenen Einordnung wichtiger ist als das Angebot selbst“, erklärt VRR-Vorstandssprecher Ronald R.F. Lünser. „Und dieser Eindruck hat sich bei eingehender Prüfung dieses Vorschlags leider in gleich vielfacher Hinsicht bestätigt: Abellio hat keinen dreistelligen Millionenbetrag zur Kompensation der wirtschaftlichen Schäden angeboten, auch, wenn das Unternehmen dies zum wiederholten Male in die Öffentlichkeit getragen hat. Zutreffend ist, dass das Angebot nach wie vor nur einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag umfasst, der allerdings - ausgerichtet am Gesamtschaden der Aufgabenträger - lediglich einen Beitrag von 16 Prozent leisten würde. Von einer signifikanten Abstandszahlung als Kompensation für die Mehrkosten aufgrund der von Abellio gewünschten vorzeitigen Beendigung der Verkehrsverträge für die Linien RRX und das S-Bahnnetz Rhein-Ruhr kann daher auch in diesem neuen Angebot leider nicht die Rede sein. Insgesamt weicht dieses Angebot so evident von unseren Prämissen ab, dass wir es schlechterdings nicht akzeptieren können.“ Abellio wollte die S-Bahn-Verbindung 7, das Niederrheinnetz und das Ruhr-Sieg-Netz bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeiten im Jahr 2028 beziehungsweise 2034 bedienen. Die Linien RE 1 (RRX) von Aachen bis Hamm und RE 11 (RRX) zwischen Düsseldorf und Kassel sowie das S-Bahn-Netz Rhein-Ruhr hingegen wollte das EVU lediglich bis Ende Dezember 2023 betreiben.
Abellio befindet sich derzeit in einem sogenannten regulären Schutzschirmhauptverfahren in Eigenverwaltung zur Sanierung. Ronald R.F. Lünser weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die Aufgabenträger ihrer Verantwortung im Hinblick auf das Ausmaß ihrer Entscheidung bewusst sind. „Uns allen ist klar, was das für das Unternehmen Abellio und insbesondere für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet.