30.11.2018

Neuerungen bei vielen Tickets

Achtung: Nachricht stammt aus dem Archiv

Fahrgast kauft Fahrschein im Bus
Neuerungen bei vielen Tickets: Der AVV-Tarif wird 2019 vereinfacht und angepasst.

Bei vielen Tickets im AVV ist ab 2019 für die Fahrgäste mehr drin: Mitnahmeregelung und Wegfall der bisherigen 9-Uhr-Grenze beim Aktiv-ABO, flexible Woche- und Monatskarten und weitere Maßnahmen vereinfachen den Tarif.

Attraktiveres Angebot für Senioren

Wie die anderen Abonnements ermöglicht künftig auch das Aktiv-ABO für alle ab 60 Jahren die Mitnahme eines Erwachsenen und dreier Kinder in der Woche ab 19 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen ganztägig. Mit Ausnahme der Tarifprodukte für Schüler sind damit künftig alle Abos mit einer einheitlichen Mitnahmeregelung versehen. Um den Verkauf von Abos und somit die Bindung an den ÖPNV zu fördern, entfällt zugleich die Mitnahme bei Monatskarten.

Außerdem gewinnt das Aktiv-ABO durch den Wegfall der bisherigen 9-Uhr-Beschränkung deutlich an Attraktivität und kommt so dem Angebot für Azubis gleich und wird diesem auch in zwei Stufen preislich angepasst. Parallel dazu entfallen das Aktiv-Duo und das in den letzten zwei Jahren als Pilotprojekt getestete Senioren-Ticket Kreis Heinsberg – auch vor dem Hintergrund der Tarifharmonisierung in NRW. Bestehende Abonnenten können ihre Tickets noch für ein Jahr weiter beziehen.

Monatskarten werden ab Januar flexibel

Attraktiver werden auch die Monatskarten: Künftig werden alle Zeit-Tickets im Einzelverkauf als „Flexi-Tickets“ ausgestellt, der Fahrgast kann also den Startzeitpunkt seiner Wochen- oder Monatskarte frei wählen. Sie gelten dann nicht mehr eine Kalenderwoche bzw. einen Kalendermonat, sondern stattdessen 7 bzw. 28 bis 31 Tage. Lediglich das Mobil-Ticket behält weiterhin seine Gültigkeit von exakt einem Kalendermonat.

„Der Tarif wird durch die beschlossenen Maßnahmen einfacher und für die Zukunft aufgestellt: Im Rahmen der weiteren Digitalisierung wird die Tarifkomplexität im AVV und über Landes- und Verbundgrenzen weiter abnehmen. In einem ersten Schritt wird das Tarifsystem durch die Neuerungen transparenter“, erläutert Hans-Peter Geulen.

Weitere Neuerungen und moderate Preisanpassung

Eine weitere Anpassung betrifft das Mobil-Ticket. Dieses können künftig auch Empfänger von Wohngeld in Anspruch nehmen. Wegen der deutlich gesunkenen Verkaufszahlen und im Rahmen der Tarifvereinfachung wird das Wochenend-Ticket für Jugendliche künftig nicht mehr angeboten.

Parallel zu der strukturellen Anpassung des AVV-Tarifs wird es zum 1. Januar 2019 auch eine Preisanpassung von durchschnittlich 2,7 % geben. Diese ist wegen weiter steigenden Kosten, insbesondere in den Bereichen Personal und Energie, unumgänglich.

Was tun mit bereits gekauften Tickets?

Kunden können bereits im Vorverkauf erworbene Tickets (z.B. 4Fahrten- und Minigruppen-Tickets) noch bis 3 Monate - also bis zum 31. März 2019 - nach Inkrafttreten des neuen Verbundtarifes ohne Zuzahlung nutzen.

Danach abgelaufene Tickets können unter Zahlung des Differenzbetrags in den Kunden-Centern der Verkehrsunternehmen gegen ein neues Ticket umgetauscht werden. Alternativ ist eine Erstattung des Fahrgeldes gegen Rückgabe des ungenutzten Tickets gebührenfrei möglich. In den Bussen besteht nach Ablauf des 3-monatigen Übergangszeitraums die Möglichkeit, ein Zusatzticket über den Differenzbetrag zu lösen.

Wochen- und Monatskarten (auch ABOs) gelten – unabhängig von ihrem jeweiligen Preisaufdruck – bis zum Ende des jeweils aufgedruckten Geltungszeitraums.

Alle Preise auf einen Blick

Alle neuen Preise entnehmen Sie bitte unserer Preisübersicht „AVV-Tarif 2018“, die Sie unten auf der Seite herunterladen können.

Die neuen Ticketpreise entnehmen Sie bitte der angehangenen Tariftabelle.

Download