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29.11.2023
· Tickets

Neue Ticketpreise zum 1. Januar 2024

Angespannte Finanzierungssituation zwingt zu Preisanpassung

Um Qualitätsstandards und das Leistungsangebot zumindest halten oder gar weiter ausbauen zu können, ist eine Preisanpassung notwendig. (© AVV GmbH / Smilla Dankert)

Die Ticketpreise für Bus und Bahn im AVV steigen zum 1. Januar um durchschnittlich 8,5 Prozent. Der Preis für das Deutschlandticket wird nicht erhöht, es ist weiterhin für monatlich 49 Euro im Abo erhältlich.

Die Tarifanpassung ist aufgrund der drastischen Kostensteigerungen, insbesondere bei Personal, Material und Energie sowie der ausgereizten Finanzierung durch die Kommunen unvermeidlich. Auch der Einbruch der Fahrgastzahlen durch die Corona-Pandemie ist noch nicht gänzlich überwunden und hinzu kommt die Unsicherheit über die zukünftige Finanzierung des Deutschlandtickets.  Aufgrund dieser Kostenentwicklungen befürchten die Verkehrsunternehmen weiter aufkommende Finanzierungs- und Liquiditätsengpässe. Um auch vor diesen Hintergrund das derzeitige Leistungsniveau halten oder gar ausbauen zu können, ist ein anteiliger Ausgleich der gestiegenen Kosten durch eine Fortschreibung alternativlos.

Die Abonnenten und Abonnentinnen des Deutschlandtickets sind nicht von der jetzt beschlossenen Tarifanpassung betroffen. Da ein Großteil der Zeitkarten auf das Deutschlandticket umgestellt wurde und zudem der in ganz NRW gültige elektronische Tarif eezy.nrw den 49-Euro-Preisstopp hat, betrifft die Erhöhung der Ticketpreise nur einen geringen Teil der Fahrgäste.

Was tun mit bereits gekauften Tickets?

Sie können bereits im Vorverkauf erworbene Tickets noch bis 3 Monate - also bis zum 31. März 2024 - nach Inkrafttreten des neuen Verbundtarifes ohne Zuzahlung nutzen.

Danach abgelaufene Tickets können unter Zahlung des Differenzbetrags in den Kunden-Centern der Verkehrsunternehmen gegen ein neues Ticket umgetauscht werden. Alternativ ist eine Erstattung des Fahrgeldes gegen Rückgabe des ungenutzten Tickets gebührenfrei möglich. In den Bussen besteht nach Ablauf des 3-monatigen Übergangszeitraums die Möglichkeit, ein Zusatzticket über den Differenzbetrag zu lösen.

Wochen- und Monatskarten (auch ABOs) gelten – unabhängig von ihrem jeweiligen Preisaufdruck – bis zum Ende des jeweils aufgedruckten Geltungszeitraums.

Alle neue Preise

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