25.05.2011

»Mobil-Ticket« in der StädteRegion Aachen und im Kreis Heinsberg

Achtung: Nachricht stammt aus dem Archiv

In enger Kooperation mit den Sozialdezernaten, den Jobcentern der StädteRegion Aachen bzw. des Kreises Heinsberg und den beteiligten Verkehrsunternehmen sind alle Vorbereitungen zur Einführung des Mobil-Tickets getroffen. Zum 1. Juni können Personen, die Leistungen der sozialen Mindestsicherung beziehen, eine vergünstigte Monatskarte für die StädteRegion Aachen bzw. dem Kreis Heinsberg erwerben.

Im Kreis Düren wurde für die Bezieher von Transferleistungen nach SGB II, SGB XII sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bereits seit dem 1. Juli letzten Jahres das »Mobil-Ticket« angeboten. Die Erfahrungen mit diesem Ticket sind durchweg positiv verlaufen, so dass die Verbandsversammlung des Zweckverbandes AVV bereits am 9. Juli 2010 die Weiterführung in Düren sowie die Einführung in der StädteRegion Aachen sowie dem Kreis Heinsberg beschlossen hat.

Die Vorbereitungen wurden in enger Abstimmung mit dem Sozialdezernat und dem Jobcenter der StädteRegion Aachen bzw. des Kreises Heinsberg durchgeführt. Personen, die Leistungen der sozialen Mindestsicherung beziehen und Anspruch auf eine der folgenden Sozialleistungen haben, können zum 1. Juni 2011 das Mobil-Ticket nutzen:

  • Arbeitslosengeld II nach dem SGB II
  • Sozialgeld nach dem SGB II
  • laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
  • Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz.

Damit ist der Aachener Verkehrsverbund der erste Verbund in NRW, der das Sozialtickets flächendeckend einführt.

Das Mobil-Ticket  wird als Monatskarte angeboten und kostet für die StädteRegion Aachen 29,80 Euro und für den Kreis Heinberg 20,00 Euro. Es ist personengebunden und gilt auf allen AVV-Verkehrsmitteln innerhalb des jeweiligen Geltungsbereiches (StädteRegion Aachen bzw. des Kreis Heinsberg), montags – freitags ab 9 Uhr sowie samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig – jeweils bis Betriebsschluss.

In Abhängigkeit von einer Förderung des Landes ist vorgesehen, die 9-Uhr Begrenzung aufzuheben. Eine endgültige Förderzusage steht noch aus; sobald diese vorliegt, wird kurzfristig eine Anpassung vorgenommen.

Wer zur Nutzung des Mobil-Tickets berechtigt ist, entscheidet der jeweils zuständige Träger der Sozialleistung. Anspruchsberechtigte Personen erhalten bei den jeweils zuständigen Behörden eine für einen definierten Zeitraum befristete Kundenkarte. Unter Vorlage dieser Kundenkarte kann das Mobil-Ticket bei allen Verkehrsunternehmen (außer DB) in den jeweiligen Gebietskörperschaften bezogen werden.