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21.03.2012
· Tickets

Mobil-Ticket im AVV wird unverändert fortgeführt

Achtung: Nachricht stammt aus dem Archiv

Das im Juni 2011 im gesamten AVV eingeführte sogenannte Mobil-Ticket (Sozial-Ticket) – eine vergünstigte Monatskarte für Personen, die Leistungen der sozialen Mindestsicherung beziehen – wird nach der Auflösung des Landtages in NRW aufgrund des nicht verabschiedeten Landeshaushaltes für das Jahr 2012 im AVV trotzdem in unveränderter Form fortgeführt.

Dies haben der Aufsichtsrat sowie die Zweckverbandsversammlung des AVV in ihren heutigen Sitzungen einstimmig beschlossen. Auch die im November 2011 aufgrund einer finanziellen Förderung des Landes NRW weggefallene zeitliche Begrenzung, die die Ticketnutzung werktags erst ab 9:00 Uhr erlaubte, bleibt weiterhin aufgehoben. Das Mobil-Ticket gilt weiterhin rund um die Uhr in allen AVV-Bus- und Bahnlinien im jeweiligen Geltungsbereich (StädteRegion Aachen, Kreis Heinsberg oder Kreis Düren).

Dies ist für die stetig steigende Zahl von Nutzern eine wichtige Entscheidung. Wird in anderen Verbünden der Verkauf von Sozial-Tickets teilweise eingestellt, haben die Gremien im AVV ein eindeutiges Votum für die Fortführung des Ticket gegeben.

Mit der Nichtverabschiedung des Landeshaushaltes 2012 und der Auflösung des Landtages am 14. März stehen die Zuwendungen, die zum finanziellen Ausgleich bei den Verkehrsunternehmen erforderlich sind, zunächst nicht zur Verfügung. Trotz der derzeitigen Unklarheiten gehen die Verantwortlichen im AVV davon aus, dass die finanziellen Zuwendungen des Landes nach den Neuwahlen des Landtages und unter einer neuen Landesregierung wie ursprünglich vorgesehen ausgezahlt werden.

Das enger Abstimmung zwischen der ASEAG, dem AVV so-wie den Sozialdezernaten und Jobcentern eingeführte Mobil-Ticket erfreut sich wachsener Beliebtheit. Vor allem die in den letzten Monaten deutliche Zunahme zeigt, dass Mobilität für die Menschen wichtig ist und bezahlbar bleiben muss. Dies unterstreichen auch die Gremien im AVV mit ihrer Entscheidung. Somit werden auch weiterhin für alle Gebietskörperschaften im AVV-Verbundgebiet vergünstigte Sozialtickets angeboten.

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