18.12.2009

Garantiert ans Ziel – in ganz NRW

Achtung: Nachricht stammt aus dem Archiv

Mit der Mobilitätsgarantie NRW schaffen die Verkehrsunternehmen in NRW ab dem 1. Januar 2010 einheitliche Erstattungsregelungen im Nahverkehr und ermöglichen es den Kunden so, bei Verspätungen mit Taxen oder Fernverkehrszügen ans Ziel zu kommen. Egal, ob Bahn oder Bus, bei mehr als 20 Minuten verspäteter Abfahrt wird landesweit Mobilität garantiert.

Das Land NRW nimmt mit der neuen, ebenso einfachen wie transparenten Regelung eine bundesweite Vorreiterrolle ein.

Wer bei derartigen Verspätungen im Nahverkehr einen IC, EC, ICE oder ein Taxi nutzt, erhält die zusätzlichen Kosten für den Fernverkehrszug bzw. die Taxikosten bis zu einer Höhe von 20 Euro pro Person künftig erstattet. Die Mobilitätsgarantie kann im Geltungsbereich aller neun nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife sowie des NRW-Tarifs genutzt werden - unabhängig davon, mit welchem Nahverkehrsmittel der Fahrgast unterwegs ist. Voraussetzungen für eine Kostenerstattung sind, dass das gewünschte Nahverkehrsmittel mehr als 20 Minuten später abfährt, als im Fahrplan angegeben und es keine andere Fahrtalternative mit Bus und Bahn gibt. Lediglich bei, in der Regel für die Kunden absehbaren, Verspätungen durch Streik, Unwetter, Naturgewalten oder Bombendrohungen entfällt ein Anspruch.

Fahrgäste, die die Mobilitätsgarantie in Anspruch nehmen möchten, füllen ein Antragsformular aus und fügen ihr Ticket - bei Zeitfahrkarten eine Kopie - sowie die Taxiquittung bzw. das benutzte Fernverkehrsticket im Original bei. Der Antrag wird beim betroffenen Verkehrsun-ternehmen bzw. alternativ bei dem Verkehrsverbund/der Verkehrsgemeinschaft oder der DB Regio NRW eingereicht. Nach positiver Prüfung wird der Erstattungsbetrag überwiesen. Soweit Garantieregelungen einzelner Verkehrsverbünde, -gemeinschaften und -unternehmen noch darüber hinausgehen, bleiben diese unverändert bestehen.

Für den Fahrgast bietet die Neuregelung entscheidende Vorteile: Der Reisende erreicht garantiert sein Ziel und kann auf eine einheitliche und transparente Regel für Erstattungen vertrauen. Zudem ist das Verfahren für ihn vergleichsweise einfach und unkompliziert. Das Antragsformular ist sehr übersichtlich gestaltet und er hat verschiedene mögliche Stellen, bei denen er es einreichen kann.

Nähere Informationen zur Mobilitätsgarantie finden Interessierte unter

www.nahverkehr.nrw.de/mobilitaetsgarantie oder im Antragsformular

Antrag »Mobilitätsgarantie NRW«.

Hinweis: Haben Sie im Rahmen der alten Pünktlichkeitsgarantie noch Garantie-Tickets erhalten, so können Sie diese noch bis zum 31.3.2010 nutzen.

Download