Unter medizinische Masken fallen:
- OP-Masken
- FFP2-Masken
- Masken der Standards KN95/N95
Andere Mund-Nasen-Bedeckungen wie etwa selbstgenähte Masken, Schals oder Tücher sind nicht mehr zulässig. Bei einem Verstoß wird ein Bußgeld von 150 Euro erhoben.
Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Nahverkehr soll die Sicherheit in Bussen und Bahnen weiter erhöhen. Damit OP- und FFP2-Masken ihre volle Schutzwirkung entfalten können, beachten Sie bitte diese drei Punkte:
- Die Maske muss über Mund und Nase gehen und eng anliegen.
- Wenn die Maske durchfeuchtet ist, sollten Sie sie auswechseln.
- Bitte fassen Sie die Maske beim Absetzen wenn möglich nur an den Bändern an.
Und natürlich: Auch mit Maske gelten weiterhin die Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen.