Auf Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes („Bundes-Notbremse“) hat die Landesregierung NRW ihre Coronaschutzverordnung NRW nochmals angepasst und eigene, strengere Regelungen für den ÖPNV in NRW festgelegt. Die aktuelle Fassung sieht vor, dass Fahrgäste in NRW unabhängig vom Inzidenzwert eine sog. Atemschutzmaske tragen müssen. Damit entfällt die bisherige Regelung, welche grundsätzlich auch sogenannte OP-Masken/medizinische Masken erlaubte.
Insgesamt wird damit die Sicherheit nochmals erhöht. In Bussen und Bahnen ist so der bestmögliche Schutz vor Ansteckung gegeben, gerade auch im Vergleich zu anderen öffentlichen Räumen.
Bei einem Verstoß wird ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro erhoben. Außerdem werden alle Fahrgäste darum gebeten, die Hygieneregeln zu beachten und so gut es geht den Mindestabstand einzuhalten. Es wird zudem empfohlen, die Corona-Warn-App der Bundesregierung zu nutzen.