04.04.2021

Einstufung Niederlande als Hochinzidenzgebiet

Achtung: Nachricht stammt aus dem Archiv

Bitte beachten Sie bei der Einreise aus den Niederlanden die besonderen Einreisebestimmungen. (© AVV GmbH / Smilla Dankert)

Mit Wirkung ab Dienstag, 6. April, 0:00 Uhr gelten die Niederlande als Hochinzidenzgebiet. Bitte beachten Sie bei der Einreise aus den Niederlanden nach Deutschland - auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln - die verschärften Einreisebestimmungen.

Die Einstufung als Hochinzidenzgebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

Auch wenn Busse und Bahnen grenzüberschreitend insbesondere für Grenzpendler weiterhin unterwegs sind, wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.

Die Niederlande gilt mit Wirkung zum 6. April 2021 als Hochinzidenzgebiet, ein Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Inzidenzen für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2. Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Deutschland - auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln - die verschärften Regelungen. Eine Einreise aus den Niederlanden nach NRW ist nur noch mit einem negativen Corona-Testergebnis (nicht älter als 48 Stunden) zulässig. Die Kontrollen werden von den zuständigen Polizei- und Ordnungsbehörden durchgeführt. Sonderregelungen für Pendler*innen sowie Informationen zu den akzeptierten Tests finden Sie auf der Seite der NRW-Landesregierung. Wer lediglich ohne Aufenthalt durch ein Hochinzidenzgebiet fährt, unterliegt nicht der Testpflicht. Zusätzlich ist eine digitale Anmeldung unter www.einreiseanmeldung.de erforderlich. Nicht betroffen sind insbesondere Grenzpendler*innen – also Personen, die sich weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder nur für 24 Stunden nach Deutschland einreisen.

Weitere Infos für Fahrten nach Belgien und in die Niederlande finden Sie hier. Dort finden Sie auch das Formular der Euregio Maas-Rhein, welches schnell und einfach Ihre Fragen zum Grenzübertritt beantwortet.