Das muss ein Corona-Schnelltest eines offiziellen Testzentrums oder ein PCR-Test sein, der nicht älter als 24 Stunden ist. Diese Regelung ergibt sich aus dem neuen Infektionsschutzgesetz, das voraussichtlich am Mittwoch in Kraft tritt.
Die ASEAG kontrolliert die entsprechenden Nachweise ab Mittwoch regelmäßig und den ganzen Tag über stichprobenartig im gesamten Netz in Aachen und der Städteregion. Das Aachener Verkehrsunternehmen hat mit den Kontrollen der 3G-Regeln einen externen Sicherheitsdienst beauftragt.
Schülerinnen und Schüler sowie Kinder unter sechs Jahren sind von der Regelung ausgenommen.