Busse und Bahnen im AVV sind weiterhin für Sie unterwegs. Um die Infektionsgefahr so gering wie möglich zu halten, gilt verpflichtend, in Bussen und Bahnen sowie an Bahnsteigen, Haltestellen und in Bahnhöfen eine medizinische Maske zu tragen.
Ab dem 25. Januar muss laut der Coronaschutzverordnung des Landes NRW im ÖPNV eine medizinische Maske getragen werden. Die Verwendung von textilen oder selbstgenähten Masken, einem Halstuch oder einem Schal ist nicht mehr gestattet.
Medizinische Masken sind sogenannte OP-Masken der Norm EN 14683 (muss auf der Verkaufsverpackung angegeben sein) und Masken des Typs FFP2 und KN95. Solche medizinischen Masken schützen sowohl den Träger der Maske als auch die anderen Fahrgäste. Die Maskenpflicht gilt in Bussen und Bahnen sowie an Bahnsteigen, Haltestellen und in Bahnhöfen.
Wer keine medizinische Maske trägt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro. Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, müssen im NRW-Nahverkehr auf Verlangen ein ärztliches Zeugnis vorlegen.
Außerdem werden alle Fahrgäste darum gebeten, die Hygieneregeln zu beachten und so gut es geht den Mindestabstand einzuhalten. Trotz Corona gibt es praktisch keinen Anlass zur Sorge hinsichtlich der Nutzung von Bus und Bahn. So haben verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen aus dem In- und Ausland den Nachweis erbracht, dass das Infektionsrisiko im ÖPNV vergleichsweise gering ist. Voraussetzung dafür sind die verstärkten Maßnahmen der Verkehrsunternehmen in Sachen Hygiene, Reinigung und Luftaustausch sowie die strikte Einhaltung der Maskenpflicht.
Es wird zudem empfohlen, die Corona-Warn-App der Bundesregierung zu nutzen. Weitere Informationen zum Verhalten im Nahverkehr haben wir hier für Sie zusammengestellt.
In den Niederlanden ist eine Mund-Nase-Maske im öffentlichen Nahverkehr verpflichtend, dort sind Schals oder Tücher nicht erlaubt. Diese Regelung ist auch in den ASEAG-Linien 25, 33, 34 und 44 sowie der west-Linie SB 3 verpflichtend, wenn diese auf den niederländischen Abschnitten unterwegs sind.
Die Ausbreitung von COVID-19 führt zu Einschränkungen bei Fahrten über die Grenze. Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belgien und in die Niederlande wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Das genaue Prozedere ist in den verschiedenen Ein- und Ausreisverordnungen des Landes NRW sowie der Nachbarländer geregelt.
Die Niederlande gilt mit Wirkung zum 6. April 2021 als Hochinzidenzgebiet, ein Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Inzidenzen für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2. Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Deutschland - auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln - die verschärften Regelungen. Eine Einreise aus den Niederlanden nach NRW ist nur noch mit einem negativen Corona-Testergebnis (nicht älter als 48 Stunden) zulässig. Die Kontrollen werden von den zuständigen Polizei- und Ordnungsbehörden durchgeführt. Sonderregelungen für Pendler*innen sowie Informationen zu den akzeptierten Tests finden Sie auf der Seite der NRW-Landesregierung.
Praktisch: Hier finden Sie das Tool der Euregio Maas-Rhein, mit dem Sie mit ein paar Klicks herausfinden können, ob Ihre Reise ins Nachbarland Konsequenzen hat und ob Sie Maßnahmen bei Ihrer Rückkehr treffen müssen.
Die Busse und Bahnen der Verkehrsunternehmen sind im öffentlichen Raum unterwegs und für jeden zugänglich. Daher sind die Verkehrsunternehmen leider nicht in der Lage, Menschen vor einem Virus zu schützen. Zu Ihrer Sicherheit und aus Rücksichtnahme auf andere Fahrgäste, bitten wir Sie, die empfohlenen Hygieneregeln zu beachten, wie z.B.:
Wir bitten zudem um ein rücksichtsvolles Miteinander und um Flexibilität:
Aktuelle Informationen mit Hinweisen zur Vorbeugung finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW unter www.mags.nrw/coronavirus.
Die Verkehrsunternehmen im AVV haben verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen:
Die Nachtbusse in der Region Aachen sind derzeit nicht unterwegs. Betroffen sind die Linien N1 bis N9 sowie N60 und fast alle Fahrten der übrigen Linien, die nach 1 Uhr beginnen. Das ASEAG-Sammel-Auto (ASA) ist nachts in Aachen wie immer im Einsatz.
Der MultiBus im Kreis Heinsberg verkehrt aktuell nur bis 00:00 Uhr.
Bitte vermeiden Sie den Besuch eines Kunden-Centers, sofern dies nicht unbedingt erforderlich ist und nutzen Sie die Online-Services der Verkehrsunternehmen. Zahlen Sie in den Kunden-Centern möglichst bargeldlos. Bitte halten Sie aus gegenseitiger Rücksichtnahme Abstand. Das Kunden-Center iPunkt der Rurtalbus ist derzeit geschlossen, die Mitarbeiter sind telefonisch weiter erreichbar.
Falls Sie Ihr eTicket verloren haben oder eine Vertragsänderung wünschen, können Sie dies auch per Kontaktformular bzw. Mail bei Ihrem Verkehrsunternehmen erledigen. Die Unternehmen kümmern sich schnellstmöglich um Ihr Anliegen. Sie brauchen dafür nicht persönlich in ein Kunden-Center kommen.
Bitte beachten Sie die Zugangssteuerungen/-beschränkungen, um Kundenansammlungen in den Kunden-Centern im Interesse der Gesundheit der Kunden und der Mitarbeiter zu minimieren.
Umfangreiche Informationen hält die Deutsche Bahn zudem zentral auf ihrer Webseite für Sie bereit.