In NRW ist es verpflichtend, in Bussen und Bahnen sowie in Bahnhofsgebäuden und unterirdischen Haltestellen eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu tragen. In Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz bei höchstens 35 liegt (Inzidenzstufe 1) muss an Haltestellen des ÖPNV „im Freien“ keine Maske mehr getragen werden (Coronaschutzverordnung Land NRW | Stand: 21. Juni 2021).
Bei einem Verstoß wird ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro erhoben. Außerdem werden alle Fahrgäste darum gebeten, die Hygieneregeln zu beachten und so gut es geht den Mindestabstand einzuhalten. Es wird zudem empfohlen, die Corona-Warn-App der Bundesregierung zu nutzen. Weitere Informationen zum Verhalten im Nahverkehr haben wir hier für Sie zusammengestellt.