Laut Mitteilung des NRW-Gesundheitsministeriums wird die Maskenpflicht im Nahverkehr zum 1. Februar 2023 aufgehoben. Bis dahin ist es weiterhin verpflichtend, in Bussen und Bahnen eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) oder eine Maske des Standards FFP2, KN95 oder N95 zu tragen. Bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht wird ein Bußgeld in Höhe von bis zu 150 Euro erhoben. Außerdem werden alle Fahrgäste darum gebeten, die Hygieneregeln zu beachten. Weitere Informationen zum Verhalten im Nahverkehr haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Durch Corona hat sich viel verändert – auch das Nutzen von Bus und Bahn. Denn im Nahverkehr gelten die bekannten Regeln. Mund-Nasen-Bedeckung tragen, Hygiene beachten, möglichst Abstand halten. Was sich nicht geändert hat, ist das Angebot.
In den Niederlanden und Belgien müssen in Bussen & Bahnen keine Masken mehr getragen werden.
Praktisch: Hier finden Sie das Tool der Euregio Maas-Rhein, mit dem Sie mit ein paar Klicks herausfinden können, ob Ihre Reise ins Nachbarland Konsequenzen hat und ob Sie Maßnahmen bei Ihrer Rückkehr treffen müssen. Das genaue Prozedere ist in den verschiedenen Ein- und Ausreisverordnungen des Landes NRW sowie der Nachbarländer geregelt.
Busse und Bahnen sind im öffentlichen Raum unterwegs und für jeden zugänglich. Daher sind die Verkehrsunternehmen leider nicht in der Lage, Menschen vor einem Virus zu schützen. Zu Ihrer Sicherheit und aus Rücksichtnahme auf andere Fahrgäste, bitten wir Sie, die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten:
Wir bitten zudem um ein rücksichtsvolles Miteinander und um Flexibilität:
Aktuelle Informationen mit Hinweisen zur Vorbeugung finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW unter www.mags.nrw/coronavirus.