Das bedeutet bei der ASEAG, dass alle Linienfahrten, die im Fahrplan mit einem „S = nur an Schultagen“ gekennzeichnet sind, wieder durchgeführt werden. Prinzipiell werden auch die V-Wagen wieder eingesetzt, jedoch entfallen gegebenenfalls V-Wagen-Fahrten in Absprache mit den betroffenen Schulen, wenn sie nicht benötigt werden. Der Nachtexpress sowie seine Zubringerfahrten auf den Linien 11, 25, 33, 35 und 51 nach ein Uhr entfallen weiterhin.
Auch die WestVerkehr passt ihren Fahrplan im Kreis Heinsberg an und stellt ab dem 22. Februar ihr Angebot auf den Schultagsverkehr um – zunächst ohne Verstärkerfahrten sowie ohne den freigestellten Schülerverkehr. Damit werden den Schüler*innen die Fahrten zwischen den Wohn- und Schulorten wieder ermöglicht, teilweise bietet die west auf einzelnen Linien zusätzliche Fahrten an. Grundschulen, die allein über den freigestellten Verkehr angefahren werden, werden entsprechend bedient.